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Neue Heizung absetzen - Tipps

Fiskus beteiligt sich an Handwerkerkosten.
Fiskus beteiligt sich an Handwerkerkosten.
Eine neue Heizung kostet richtig Geld. Dann sollten Sie daran interessiert sein, einen möglichst hohen Betrag der Kostenrechnung von der Steuer absetzen zu können. Das geht, sofern Sie die steuerlichen Gegebenheiten kennen.

In einem bekannten Steuerratgeber heißt es frohgemut: "Sobald ein Handwerker Ihre Wohnung betritt, klingelt bei Ihnen die Kasse". Natürlich ist dies rein steuerlich bedingt. Auch Ihre neue Heizung lässt sich steuerlich absetzen.

Sie können bis 1.200 € absetzen

  • Der Gesetzgeber will Schwarzarbeit möglichst eindämmen und lockt die Bürger mit steuerlichen Vergünstigungen, wenn diese einen Handwerker offiziell beauftragen. Die mögliche Ersparnis bei Schwarzarbeit soll durch den Steuervorteil wettgemacht werden. Vor allem wird die Ehrlichkeit der Bürger gefördert.
  • Den Kostenaufwand für Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen können Sie daher bis 6.000 € jedes Jahr steuerlich in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Höhere Kosten bleiben unberücksichtigt.
  • Von dem Maximalbetrag in Höhe von 6.000 € können Sie bis zu 20 % steuerlich absetzen, sodass der abzusetzende Betrag auf 1.200 € beschränkt ist.

Auch Mieter profitieren von der neuen Heizung

  • Es kommt nicht darauf an, ob Sie den Handwerker als Eigentümer oder als Mieter beauftragen. Entscheidend ist, dass Sie die Rechnung zahlen. Die Rechnung muss auf Ihren Namen laufen.
  • Sind Sie Mieter einer Eigentumswohnung, kann der Vermieter die Handwerkerleistung für die neue Heizung in der Nebenkostenrechnung ausweisen. Sie können diese Kosten absetzen, wenn sie in der Nebenkostenabrechnung ausdrücklich ausgewiesen sind. Sie benötigen keine zusätzliche Kopie der Rechnung oder den Zahlungsnachweis durch den Vermieter.
  • Aber Vorsicht: Es sind nur die reinen Lohnkosten begünstigt. Nicht begünstigt sind hingegen die Materialkosten. Sie müssen deshalb darauf achten, dass der Handwerker die Rechnung aufteilt und die Lohnkosten getrennt von den Materialkosten ausweist.
  • Ferner müssen Sie die Zahlung durch einen Bankbeleg nachweisen. Keinesfalls dürfen Sie in bar bezahlen. Auch Vorschüsse oder Abschläge müssen immer über Ihre Bank laufen. Besteht der Handwerker auf Barzahlung, missachtet er die steuerlichen Vorgaben und ist nicht unbedingt der geeignete Geschäftspartner.
  • Sie können jede Handwerkerrechnung, beispielsweise die für die neue Heizung zusätzlich zu sonstigen haushaltsnahen oder Pflegedienstleistungen absetzen.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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