Zinsen werden für Guthaben gezahlt und für nicht fristgerecht beglichene Schulden zusätzlich zum normalen Schuldbetrag in Rechnung gestellt. Erheben Gläubiger Zinsforderungen (Verzugszinsen), beispielsweise ein Anwalt in einem Kostenfestsetzungsbeschluss, müssen sie sich an bestimmte Vorgaben halten.
Wo findet man die Formulierung nebst Zinsen?
Der Zusatz nebst Zinsen kommt beispielsweise nicht nur auf Kostenfestsetzungsbeschlüssen von Anwälten oder Gerichten vor. Häufig ist der Zusatz auch in Preis- und Leistungsverzeichnissen von Banken und Sparkassen zu finden.
- Die Formulierung nebst Zinsen kann sich daher zum einen auf eine Schuld und zum anderen auf einen Guthabenbestandteil beziehen.
- Wer beispielsweise bei einer Bausparkasse einen Vertrag führt, kann dort lesen, dass das Guthaben des Bausparers nebst Zinsen innerhalb einer festgelegten Frist zur Auszahlung kommt. Die Höhe der Zinsen, die der Bausparer beanspruchen kann, ist in den jeweiligen Tarifen geregelt. Wenn die Bausparkasse die Auszahlung vornimmt, wird sie einerseits die Sparsumme und andererseits die Zinserträge gesondert ausweisen.
So muss ein Kostenfestsetzungsbeschluss formuliert sein
Hat der gegnerische Rechtsanwalt gerichtlich eine bestimmte Geldsumme zugesprochen bekommen, liest sich das in einem entsprechenden Beschluss beispielsweise wie folgt.
- Der Obsiegende zahlt der anderen Partei 125 Euro nebst Zinsen. Die Zinsen betragen 5 Prozentpunkte über den Basiszinssatz. Der Beschluss erlangt sofortige Rechtskraft, wenn die obsiegende Streitpartei auf das Einlegen von Rechtsmitteln verzichtet.
- Der Anwalt muss in seiner späteren Rechnung allerdings genau darlegen, was nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz zusätzlich zum Kostenbetrag ausmacht. Das muss in jedem Fall er selbst ausrechnen und nicht der Rechnungsempfänger.
- Die Rechnung muss daher den gerichtlich festgesetzten Kostenbetrag, die Zinsen und den daraus resultierenden Gesamtbetrag enthalten.
Wie sich der Zinsbetrag ergibt, muss aus der Rechnung hervorgehen. Die Zinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz dürfen nur für die anrechenbaren Verzugstage in Rechnung gestellt werden.
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