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Nebenkostenabrechnung in der Steuererklärung - so geht's

Eine Steuererklärung ist nicht einfach.
Eine Steuererklärung ist nicht einfach.
Wie Sie Ihre Nebenkostenabrechnung in Ihrer Steuererklärung eintragen. Eine einmalig zu hohe Nebenkostenabrechung stellt für Sie eine besondere Belastung dar. Daher können Sie diese auch in Ihrer Steuererklärung gesondert angeben.

Nebenkosten und Steuererklärung passen zusammen

  • Neben den Zahlungen für die Miete müssen Sie Ihrem Hauseigentümer auch die Nebenkostenabrechnungen zahlen, welche mittlerweile auch als die zweite Miete angesehen werden. Diese setzen sich aus allen zusätzlichen Kosten zusammen, welche nicht in der Miete integriert sind. Dies können beispielsweise alle Versicherungen für das Haus, die Gartenarbeiten, die Reinigung des Treppenhauses oder auch die Pflege der Gartenanlage sein.
  • Selbst die Wasser- und Heizungskosten können in einer Nebenkostenabrechnung aufgeführt werden. Wenn Sie Ihre Nebenkostenabrechnung bekommen, sollten Sie diese erst einmal genau nachrechnen, ob alle aufgeführten Posten auch der Wahrheit entsprechen und richtig berechnet wurden. Wenn diese Kosten der Richtigkeit entsprechen.

Die Nebenkostenabrechnung in den Werbungskosten

  • Insgesamt könnten Sie bis zu 5200,- Euro in Ihre Steuererklärung eintragen, wobei der Höchstbetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen bei 4000,- Euro liegt, wobei die Handwerkerleistungen bis zu 1200,- Euro steuerlich geltend gemacht werden können. Bei den Kosten für die Handwerker akzeptiert das Finanzamt leider nur die tatsächlichen Arbeitsstunden und die Kosten für die Wegstrecke. Wichtig hierbei ist dennoch, dass Rechnungen vorgelegt werden können, aus denen diese Kosten hervorgehen und Sie diese Kosten auch schon an den Zahlungsempfänger überwiesen haben.
  • Handelt es sich hierbei um einen Bestandteil der Nebenkostenabrechnung, dann sieht die Sachlage ein wenig anders aus, denn dann müssen Sie als Mieter die Jahresendabrechnung oder eine besondere Bescheinigung Ihres Vermieters vorlegen, aus denen Ihr zu zahlender Anteil genau ersichtlich ist. Der Vermieter ist nach Ansicht des Deutschen Mieterbundes verpflichtet, diese Kosten in die Materialkosten und die Arbeitszeitkosten aufzuführen.
  • Zum Deutschen Mieterbund hat der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienverbandes auch noch andere Aufteilungen der Abrechnung gefordert, denn die Kosten für den Hausmeister lassen sich zu 100 % eintragen, während die Gartenpflege zu 80 % und der Winterdienst zu 90 % eingetragen werden können. Sie tragen diese Kosten als Werbungskosten in Ihre Steuererklärung einzeln ein, damit das Finanzamt die Aufschlüsselung dieser Kosten nachvollziehen kann.
  • Entscheidend für die Möglichkeit, diese Nebenkosten abzusetzen, ist das Jahr der Zahlung. Da der Vermieter bis zum 31.12. eines jeden Jahres die Möglichkeit hat, diese Nebenkosten geltend zu machen, kann es durchaus passieren, dass Sie die Nebenkostenabrechnung erst für die nächste Steuererklärung machen können.
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