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Nebenkostenabrechnung bei Hartz 4 richtig einreichen

Die Nebenkostenabrechnung  kann teuer werden.
Die Nebenkostenabrechnung kann teuer werden.
Bei Hartz 4 ist die Nebenkostenabrechnung gesondert einzureichen. Wer zu der Personengruppe gehört, die Hartz 4 bekommt, hat es ohnehin schon nicht leicht. Noch schwerer wird es allerdings, wenn die Nebenkostenabrechnung eingereicht werden muss, da diese nicht komplett übernommen wird.

Bei Hartz 4 wird die Nebenkostenabrechnung nicht komplett übernommen

  • Generell sind die Nebenkosten in die Heizkosten und die anderen umlagefähigen Kosten unterteilt. Sie als Empfänger von Hartz 4 müssen wissen, dass nicht alle Kosten durch die ARGE übernommen werden. So können Strom, Warmwasser und das Gas zum Kochen nicht übernommen werden, da diese Beträge bereits in den Regelsätzen enthalten sind. Dagegen werden die Heizkosten, die Grundabgaben, das Kaltwasser sowie die sonstigen Nebenkosten in voller Höhe übernommen.
  • Etwas problematischer wird es dann schon, wenn beispielsweise für den Betrieb der Heizung das Gas benötigt wird, welches im Normalfall nicht übernommen wird. Dann werden, je nach Aktenlage des Mitarbeiters der ARGE, rund 18% der gesamten Heizkosten als Gas zum Kochen angerechnet, während die anderen Kosten der Heizung in voller Höhe übernommen werden.
  • Ein weiteres Problem tritt auf, wenn das Warmwasser ebenfalls über einen mit Gas betriebenen Boiler aufgeheizt wird. Dann muss der Sachbearbeiter leider wieder nach Ermessen der Stadtverwaltung entscheiden, wie viel Prozent hier angerechnet werden, denn es gibt leider keinerlei gesetzliche Regelung, bis zu welcher Höhe die Kosten übernommen werden.
  • Besitzt der Empfänger von Hartz 4 dagegen eine eigene Immobilie oder eine Eigentumswohnung, welche nicht zu seinem Vermögen angerechnet werden kann, so werden bis auf die Versicherungen für das Haus alle Nebenkosten durch die ARGE angerechnet. Bei den Versicherungen für das Haus handelt es sich um die Gebäudeversicherung und die Grundsteuer.
  • Ist die gesamte Nebenkostenabrechnung extrem hoch, sodass der Hartz 4 Empfänger die Rechnung nicht sofort begleichen kann, so bemüht sich die ARGE, dem Betroffenen die Möglichkeit der Ratenzahlung einzurichten und die gesamte Summe dem Hausbesitzer direkt zu überweisen.
  • Eine Nebenkostenabrechnung einzureichen, geht nur zu den Öffnungszeiten der ARGE. Hierfür sollten Sie den Mietvertrag und die Nebenkostenabrechnung bereithalten, damit der Sachbearbeiter sogleich erkennen kann, wie die einzelnen Posten aufzuteilen sind. Wenn dies nicht ausreichend ist, muss Ihnen der Vermieter verschiedene Punkte noch gesondert auseinander berechnen.
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