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Nebenjob beim Finanzamt richtig angeben - so geht's

Das Finanzamt will beim Nebenjob mitverdienen.
Das Finanzamt will beim Nebenjob mitverdienen.
Viele Arbeitnehmer und Selbstständige üben zu ihrer hauptberuflichen Tätigkeit einen Nebenjob aus. Dieser Nebenjob muss beim Finanzamt angegeben werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Welcher Nebenjob gemeldet werden muss

Normalerweise denkt jeder beim Wort "Nebenjob" an die 400-Euro-Jobs, die viele Arbeitnehmer zusätzlich zu Ihrer hauptberuflichen Tätigkeit ausüben. Dieser Nebenjob muss jedoch nicht beim Finanzamt angegeben werden, da er mit einer pauschalen Lohnsteuer belegt ist. Nun ist es aber so, dass es auch noch andere Nebenjobs gibt, die beim Finanzamt gemeldet werden müssen:

  • Jeder Job, der zusätzlich zur hauptberuflichen Tätigkeit ausgeübt wird, kann und muss als Nebenjob bezeichnet werden. Sobald hierdurch Gewinne erzielt werden, die mit der Einkommenssteuer versteuert werden müssen, muss dies dem Finanzamt gemeldet werden. Und dies unabhängig davon, wie hoch die erzielten Gewinne aller Wahrscheinlichkeit nach ausfallen.
  • Selbst wenn in den ersten Jahren mit dem Nebenjob nur Verluste erzielt werden, muss dies dem Finanzamt gemeldet werden.

Die zweite Erwerbstätigkeit dem Finanzamt melden

  • Wenn Sie zusätzlich zu Ihrer hauptberuflichen Tätigkeit einen Nebenjob ausüben möchten, der nicht unter die 400-Euro-Jobs zählt (so dass Sie automatisch gemeldet werden), dann müssen Sie entweder ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit anmelden.
  • Sie können die Aufnahme der Tätigkeit entweder telefonisch oder schriftlich beim Finanzamt melden. Anschließend wird Ihnen das Finanzamt einen Fragebogen zusenden, den Sie mit der größten Gewissenhaftigkeit ausfüllen müssen.
  • In diesem Fragebogen werden Ihnen detaillierte Fragen zur ausgeübten Tätigkeit gestellt. Ferner müssen Sie den geschätzten Umsatz und den daraus zu erzielenden Gewinn angeben. Diese Angaben benötigt das Finanzamt unter anderem deshalb, um festzustellen, ob Sie unter die Kleinunternehmer-Regelung fallen oder umsatzsteuerpflichtig sind.
  • Sollten Sie umsatzsteuerpflichtig sein, so müssen Sie in den vom Finanzamt geforderten Abständen eine Umsatzsteuererklärung abgeben.

Sollten Sie vergessen haben, die Aufnahme einer nebenberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt zu melden, dann müssen Sie das daraus erzielte Einkommen spätestens bei der nächsten Einkommenssteuererklärung angeben. Nutzen Sie hierzu die entsprechende Anlage, entweder die Anlage Einnahme-Überschuss-Rechnung, Ausländische Einkünfte, Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder sonstige Einkünfte.

helpster.de Autor:in
Manuela Träger
Manuela TrägerManuela kombiniert ihr umfassendes Finanzwissen als gelernte Bankkauffrau mit praktischer Erfahrung aus ihrer Selbstständigkeit, um fundierte Einblicke in die Bereiche Geld aber auch Beruf & Karriere zu bieten.
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