Alle Kategorien
Suche

Nackt laufen - darauf sollten Sie achten

Nackt zu sein, kann auch ästhetisch sein.
Nackt zu sein, kann auch ästhetisch sein.
Nackt zu laufen, gehört zur sogenannten Freikörperkultur, auch Naturismus oder Nudismus (nudus = nackt) genannt. Anhänger der Freikörperkultur leben einen bestimmten Lebensstil, der in Deutschland seit etwa 1980 stillschweigend, in gewissem Rahmen, akzeptiert wird. Die Freikörperkultur fordert ein gewisses Maß an gegenseitiger Rücksichtnahme und distanziert sich deutlich von sexuellen Anspielungen. Nudisten sehen sich als eine Gemeinschaft von Menschen, die unter respektvoller Selbst- und Nächstenachtung, die nackte Verbindung zu den Naturelementen Wasser, Luft und Sonne schätzen, um zur Natur zurückzufinden.

Nackt zu laufen, ist nicht grundsätzlich verboten

Nackt zu laufen, ist sicherlich nicht jedermanns Sache. Aus diesem Grunde haben es die Nudisten oft schwer, ihre Vorliebe zur "unverfälschten Naturverbindung" auszuleben.

  • An sogenannten FKK-Stränden und FKK-Badeseen werden nackte Lebensweisen geduldet, während sie außerhalb dieser Gebiete stark sanktioniert werden. Teilweise beschweren sich Bürger beim Anblick der Nudisten mit dem Wortlaut "Erregung öffentlichen Ärgernisses". In diesem Sinne vermischen sich dann schnell zwei grundverschiedene Gesetze.
  • Grundsätzlich wird das "Nackt-Laufen" in Deutschland nicht strafrechtlich verfolgt. Allerdings gibt es zwei Paragrafen, die zum Verwechseln ähnlich scheinen. Es handelt sich dabei um den § 118 Ordnungswidrigkeitengesetz und § 183 Strafgesetzbuch. Die Ordnungswidrigkeit behandelt mit dem § 118 das Thema "Belästigung der Allgemeinheit", während das Strafgesetzbuch unter § 183 "Exhibitionistische Handlungen" versteht. Diese Aussagen verleiten manche Bürger zum Glauben, nackt zu laufen könne unter das Strafgesetzbuch fallen. Dem ist jedoch nicht so, denn der § 183 StGB definiert infolge 183 a, dass die Erregung öffentlichen Ärgernisses einer sexuellen Handlung unterliegt. Sexuelle Handlungen widersprechen jedoch dem Selbstverständnis der Nudisten.
  • Die Frage ist also, inwiefern der § 118 Ordnungswidrigkeit, zutrifft, um den Nudisten das "Nackt-Laufen" zu verbieten. Der § 118 erläutert, dass eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, wenn eine grob ungehörige Handlung vorgenommen wird, die die Allgemeinheit belästigt, gefährdet oder die öffentliche Ordnung beeinträchtigt. Im Sinne juristischen Denkens ist es also fraglich, ob die Nudisten in Ihrem unverfälscht-naturverbindlich empfundenen Lebensstil die öffentliche Ordnung stören oder die Öffentlichkeit sich aufgrund bestimmter Assoziationen gestört fühlt. Im Rahmen gemeinschaftlichen Zusammenlebens kann daher nur eine gegenseitige Rücksichtnahme zweckdienlich sein.
  • Assoziationen und Wahrnehmungen gehören ebenso zum humanistischen Charakterbild wie die Vorstellungskraft, durchs "Nacktsein" mit der Natur verbunden zu sein. In diesem Sinne sollten Sie als Nudist Ihren Lebensstil so leben, dass Andersdenkende sich nicht provoziert fühlen, automatisierten Assoziationen ausgesetzt zu sein. Als Nudist-Entgegenstehender sollten Sie ohne diskriminierende Äußerungen ebenfalls Ihren Lebensbereich einfordern oder Bestrafungen für den nackt laufenden Menschen zu fordern.

Darauf sollten Sie beim Nackt-Wandern achten

  • Suchen Sie FKK-Gegenden auf, in denen nackt zu laufen akzeptiert wird. Neben vielen Gebieten in Frankreich und Kroatien gibt es auch in Deutschland vor allem an der Ostseeküste und Nordsee viele Nacktstrände, Campingplätze, Feriendörfer und Nacktwanderwege.
  • Schützen Sie sich vor "Spannern". Sicherlich muss das "Spannen" an sich nicht Ihr Problem sein, doch leider gehen einige solcher Menschen zu weit und veröffentlichen entsprechende Bilder im Internet. Vor allem wenn Ihre Kinder Sie begleiten, sollten Sie diese schützen. Suchen Sie deshalb entsprechende nudistenfreundliche Gegenden auf.
  • Der menschliche Körper ist in der Regel nicht mehr auf das nackte Laufen ausgerichtet und muss sich oft erst daran gewöhnen. Berücksichtigen Sie also, ob ständige Sonnenstrahlen Ihre Haut schädigen könnte. Cremen Sie sich ein, nutzen Sie einen Sonnenschirm oder tragen Sie ein schützendes Tuch über Kopf und Schulter.
  • Achte Sie auf Ihre Füße. Wenn Sie im Wald nackt laufen, könnten Sie schnell in Dornen oder "Erdreich-Insekten" treten. Ziehen Sie sich deshalb gutes Schuhwerk an. Es ist hin und wieder ratsam, Socken zu tragen, damit die Schuhe keine "Schürfwunden" hinterlassen.
  • Sollten Sie Nackt-Wander-Touren unternehmen, benötigen Sie sicherlich einen Rucksack, um z. B. einen ärztlichen Notfallkoffer dabei zu haben. Bedenken Sie, dass der Rucksack Ihre Schulterhaut wund scheuern kann. Es ist in dem Fall oft günstiger, ein leichtes T-Shirt zu tragen.
Teilen: