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Nachweis von Eigenbemühungen - so erfüllen Sie die Erwartungen beim Arbeitsamt

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Arbeitssuche kann mühselig sein.
Arbeitssuche kann mühselig sein.
Wenn es Ihnen nicht gelingt, den Nachweis für Ihre Eigenbemühungen um einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erbringen, kann dies ernsthafte Folgen in Form von Leistungskürzungen haben. Umso besser, wenn Sie genau wissen, was von Ihnen erwartet wird. Und so schwer ist es eigentlicht gar nicht.

Fehlende Mitarbeit in Form von Eigenbemühungen führt zu Leistungskürzungen - sowohl beim Arbeitslosengeld ("Sperrzeit") wie auch bei Hartz IV ("Sanktion"). Sie sollten deshalb ein Interesse daran haben, den an Sie gestellten Anforderungen gerecht zu werden.

Welche Anforderungen es an Ihre Eigenbemühungen gibt

  • Die Bundesagentur für Arbeit ist verpflichtet, alle Dokumente offenzulegen, die für die Entscheidungen dort von Bedeutung sind. Deshalb können Sie auch die genauen Kriterien zu Eigenbemühungen in den "Weisungen" der Bundesagentur für Arbeit nachlesen.
  • Wenn Ihnen aufgegeben wurde, Eigenbemühungen nachzuweisen, dann muss dies "hinreichend konkret" sein - das heißt zum Beispiel, dass man Sie nicht sanktionieren kann, wenn Sie sich telefonisch bewerben, die Agentur für Arbeit schriftliche Bewerbungen erwartet hat und immer nur ganz allgemein von "Bewerbungen" - und nicht von "schriftlichen Bewerbungen" - die Rede war.
  • Sinnvolle Eigenbemühungen mit Erfolgsaussichten setzen voraus, dass Sie wissen, wie Sie sich am besten bewerben. Wenn Sie sich unsicher sind, sollten Sie bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter um einen "Bildungsgutschein" für ein Bewerbungstraining bitten.
  • Aus einer Bewerbung muss hervorgehen, dass Sie auch tatsächlich an einer Anstellung interessiert sind. Denn das Bundessozialgericht hat festgelegt "...dass eine Bewerbung von der Form und dem Inhalt die Vermutung nahe legen muss, der Bewerber sei auch wirklich an der Stelle interessiert". Andernfalls ist trotz vorliegender Eigenbemühungen eine Leistungskürzung gerechtfertigt.
  • Bewerbungen können grundsätzlich telefonisch, schriftlich oder persönlich erfolgen. Sprechen Sie mit Ihrem Sachbearbeiter, welche Form des Nachweises er erwartet. Gerade in den Jobcentern reicht es vielfach aus, wenn Sie eine Tabelle mit Firmenstempel, Ansprechpartner, Datum und Uhrzeit des Vorstellungsgesprächs und einem Feld für die Unterschrift fertigen. Dann gehen Sie von Betrieb zu Betrieb und lassen sich quittieren, dass Sie dort waren und nach einer Beschäftigung gefragt haben. Auf diese Weise sind Ihre Eigenbemühungen auch für das Jobcenter überprüfbar.
  • Grundsätzlich spricht auch nichts dagegen, wenn Sie sich mehrfach im gleichen Betrieb bewerben. Sie könnten sich also gewissermaßen "Bewerbungsrouten" mit mehreren Betrieben zurechtlegen und diese regelmäßig ablaufen oder abfahren.

Wie Sie Ihre Eigenbemühungen am Besten nachweisen

  • Sie müssen Ihre Eigenbemühungen in geeigneter Form nachweisen können. Notieren Sie sich Datum, Uhrzeit und Gesprächspartner von Telefonaten und Vorstellungsgesprächen, heben Sie Durchschriften von Bewerbungsschreiben auf, werfen Sie auch Absageschreiben nicht weg. Heben Sie einfach alles auf, was dokumentiert, dass Sie nach einem Arbeitsplatz suchen.
  • Sie können sich erkundigen, ob Sie die offenen Umschläge mit Ihrer Bewerbung direkt bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter abgeben können. Dann können Ihre Eigenbemühungen direkt überprüft und die Bewerbungen von dort aus versandt werden.
  • Wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihre Eigenbemühungen nachzuweisen, sollten Sie nicht einen "wichtigsten Grund" anführen, warum Sie über den gesamten Zeitraum nicht tätig geworden sind. Damit kann nämlich ggf. Ihre Arbeitsfähigkeit insgesamt und damit auch die Anspruchsgrundlage für das Arbeitslosengeld oder Hartz IV in Frage stehen.

Wie Sie einer drohenden Leistungskürzung möglicherweise noch entgehen

  • Bevor Ihnen die Leistungen gekürzt werden können, müssen Sie über die Folgen fehlender Eigenbemühungen belehrt worden sein. Fehlt diese Belehrung, darf auch nicht gekürzt werden.
  • Wenn es Ihnen gelingt, noch nachträglich die geforderten Eigenbemühungen für den fraglichen Zeitraum nachzuweisen, wäre eine Kürzung der Leistungen ggf. zurück zu nehmen. Dann sind Sie Ihrer Verpflichtung ja eigentlich nachgekommen - haben dies nur nicht rechtzeitig oder vollständig nachgewiesen.
  • Suchen Sie sich kurzfristig eine Vollzeitbeschäftigung. Wenn Sie damit Erfolg haben, sind Sie von Leistungskürzungen nicht mehr abhängig und können ggf. auch noch mit dem in Kürze in Aussicht stehenden Arbeitsplatz argumentieren, um die fehlenden Eigenbemühungen zu begründen und eine Leistungskürzung zu verhindern.
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