Alle Kategorien
Suche

Eingliederungsvereinbarung vom Jobcenter - das sollten Sie wissen

Inhaltsverzeichnis

Halten Sie die Eingliederungsvereinbarung unbedingt ein!
Halten Sie die Eingliederungsvereinbarung unbedingt ein! © Dr._Klaus-Uwe_Gerhardt / Pixelio
Wenn Sie arbeitslos und beim Arbeitsamt angemeldet sind, dann müssen Sie im Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. Diese wichtige Vereinbarung gilt für 6 Monate und muss unbedingt eingehalten werden. Verstöße gegen die Eingliederungsvereinbarung ziehen sehr unangenehme Konsequenzen nach sich.

Die Eingliederungsvereinbarung vom Jobcenter

  • Sind Sie auf Hartz IV angewiesen, so bekommen Sie von Ihrem zuständigen Arbeitsamt natürlich monatlich einen Regelbetrag und zusätzlich oft auch noch Wohngeld. Das Jobcenter von Ihrem Arbeitsamt muss dafür sorgen, dass Sie so schnell wie möglich wieder eine Arbeit finden und kein Hartz IV mehr beziehen müssen. Zu diesem Zweck müssen Sie als Empfänger von Hartz IV auf jeden Fall eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. Diese ist für einen Zeitraum von 6 Monaten festgelegt und bestimmt genau, was Sie unternehmen müssen.
  • In der Eingliederungsvereinbarung vom Jobcenter ist unter anderem genau festgelegt, wie oft Sie sich pro Monat bewerben müssen. Zu Beginn der Arbeitslosigkeit sind in der Regel drei Bewerbungen pro Monat nötig, später sind es dann schon fünf Bewerbungen. Sie müssen definitiv jede Art von zumutbarer Arbeit annehmen und sich regelmäßig um neue Chancen bemühen. Wenn Sie vom Jobcenter eine Einladung bekommen, so müssen Sie diesen Termin auf jeden Fall wahrnehmen.
  • Wenn Sie die Eingliederungsvereinbarung unterschrieben haben und einen Verstoß gegen die Bedingungen begehen, müssen Sie mit verschiedenen Konsequenzen rechnen. Das Arbeitsamt hat mehrere Mittel und diese kommen auch recht schnell zum Einsatz. Ein Verstoß gegen die Eingliederungsvereinbarung sind zum Beispiel ein nicht wahrgenommener Termin beim Jobcenter oder nicht ausreichende Bewerbungsbemühungen.

Konsequenzen bei Verstößen

  • Haben Sie gegen Ihre Eingliederungsvereinbarung vom Jobcenter verstoßen und liegt eine Pflichtverletzung vor, so werden Sie in der Regel direkt betraft. Der Regelsatz von Hartz IV wird bei einem ersten Verstoß um 10 Prozent für eine Dauer von ca. 3 Monaten gekürzt.
  • Leisten Sie sich anschließend nochmals einen Verstoß gegen die Eingliederungsvereinbarung, so müssen Sie mit einer noch härteren Sanktion rechnen. Ihr Arbeitslosengeld wird bei der zweiten Stufe um bis zu 30 Prozent gekürzt und dies gilt ebenfalls über 3 Monate. Bei weiteren Verstößen gegen die Eingliederungsvereinbarung vom Jobcenter kommt es zu noch schlimmeren Sanktionen. Ihr Arbeitslosengeld kann in weiteren Stufen um 60 und sogar um 100 Prozent gekürzt werden. Anstatt einer finanziellen Leistung erhalten Sie in einem solchen Fall dann nur noch Essensscheine. Selbst das Wohngeld kann in einem gewissen Ausmaß gekürzt und sogar ganz gestrichen werden.

Damit es nicht zu diesen sehr harten Folgen kommt, sollten Sie auf jeden Fall die Eingliederungsvereinbarung vom Jobcenter einhalten und weder einen Termin beim Arbeitsamt noch eine Bewerbung auslassen.

Alle Angaben: Stand Juni 2012

helpster.de Autor:in
Alexander Bürkle
Alexander BürkleAlexander ist IT-Systemadministrator mit über 20 Jahren Berufserfahrung in der IT, Telekommunikation und Unterhaltungselektronik und arbeitet inzwischen als freiberuflicher Autor. Privat ist er ein leidenschaftlicher Gamer, begeisterter Aquarianer (Meerwasser) und Terrarianer (Chamäleons).
Teilen: