Was Sie benötigen
- Elternabende
- hilfsbereite Mitschüler
Nicht alle Schüler müssen Tests nachschreiben
- In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig Holstein und Thüringen sind Lehrer grundsätzlich nicht verpflichtet, Schüler versäumte Tests nachschreiben zu lassen.
- In o. g. Ländern kann es vorkommen, dass es an Schulen von Lehrer zu Lehrer Unterschiede gibt, d. h., manche verlangen das Nachholen von Arbeiten, andere nicht.
- Interessierte Eltern versäumen die Elternabende zum Schuljahresbeginn nicht. Hier bekommen Sie Informationen das kommende Schuljahr betreffend und Sie können auch die gängige Praxis des jeweiligen Lehrers zum Nachschreiben von Tests in Erfahrung bringen.
Auf Verlangen des Lehrers müssen versäumte Tests nachgeschrieben werden
- Schüler, die wegen Krankheit im Unterricht gefehlt haben, müssen durch eine schriftliche Entschuldigung der Eltern oder durch ein Attest des Arztes entschuldigt werden. Bleibt die Entschuldigung aus, muss selbst ein Lehrer, der normalerweise Arbeiten nachschreiben lässt, dies nicht tun. Bewertet wird diese Arbeit dann mit "ungenügend" wegen Leistungsverweigerung.
- Auch während einer Krankheit sind Schüler verpflichtet, dem Unterricht zu "folgen" und mitzulernen. Ermöglicht wird dies, wenn Mitschüler nach Absprache Hausaufgaben telefonisch durchgeben, vorbeibringen oder bei sich abholen lassen.
- Das Mitlernen sowie das Erledigen von Hausaufgaben ist nicht nur im Hinblick auf das Nachschreiben von Tests wichtig. Wissenslücken, die sonst entstehen könnten - gerade wenn Unterrichtsstoff aufeinander aufbaut - sind oft schwierig zu schließen. Das Nachsehen hat der Schüler dann beim nächsten Test, den er ganz normal mitschreiben muss.
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