Wenn Hausaufgaben benotet werden, dann sollte das eine Ausnahme darstellen.
Regelmäßig benotete Augaben dürfen nicht vorkommen
Hausaufgaben dienen dazu, den Schulstoff noch einmal zu wiederholen und im Unterricht erworbenes Wissen erneut anzuwenden bzw. dieses auf Beispiele oder andere Inhalte zu übertragen. Damit sind die Hausarbeiten ein wesentlicher Teil des Wissenserwerbs. Schüler vergessen aber auch ab und an die Aufgaben, die sie eigentlich daheim erledigen sollten bzw. machen diese vielleicht nicht vollständig. Manche Lehrer wollen dem entgegenwirken, indem sie die Aufgaben bewerten.
- Im schulischen Alltag ist es daher gar nicht so selten, dass Hausaufgaben benotet werden. Hier gilt jedoch, dass Hausarbeiten nicht regelmäßig bewertet und mit einer Zensur versehen werden dürfen.
- Auch die Arbeiten, die nicht erledigt wurden, dürfen nicht ständig mit einer 6 benotet werden. So sehen es die Bestimmungen in vielen Bundesländern vor.
- Hintergrund ist dabei, dass im Gegensatz zu Leistungskontrollen in der Schule, bei aufgegebenen Aufgaben nicht sichergestellt werden kann, dass diese tatsächlich vom Schüler gelöst wurden.
Eine Zensur ist bei Hausaufgaben in Ausnahmefällen möglich
- Zwar gilt, dass Hausaufgaben normalerweise nicht benotet werden, aber auch hier gibt es Ausnahmen. Denn nur eine regelmäßige Benotung ist in vielen Bundesländern nicht vorgesehen.
- Wenn Ihr Lehrer beispielsweise ankündigt, dass bestimmte Hausaufgaben doch zensiert werden, dann kann das solch eine Ausnahme sein. Manchmal dürfen auch nicht gemachte Aufgaben mit einer 6 bewertet werden, etwa wenn die Schüler, welche die Aufgaben erledigt haben, auch benotet werden. Allerdings muss es sich dabei tatsächlich um Ausnahmen handeln (z. B. einmal im Halbjahr), damit Lehrer dies dürfen.
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