Der Nachforschungsauftrag - darauf müssen Sie achten
Die Deutsche Post AG befördert täglich Millionen von Briefsendungen, unter diesen Umständen ist eine Sendungssuche im Rahmen einer Sendungsrecherche nur dann möglich, wenn es sich bei der betreffenden Sendung um eine sogenannte "nachzuweisende Sendung" handelt. In diesem Rahmen betrifft dies meist eingeschriebene Briefe. Wichtig ist, darauf zu achten, dass stets der Absender tätig werden muss, da dieser als Vertragspartner gegenüber der Deutschen Post AG aufgetreten ist und nur dieser Ansprüche zur Sendung geltend machen kann.
Nachzuweisende Sendungen erhalten bei Ihrer Einlieferung einen Briefidentcode. Dieser wird bei der Annahme durch den Postmitarbeiter auf der Sendung verklebt und letztlich mit Hilfe eines Annahmescanners erfasst. Die Sendung wird dann schließlich an weiteren Verlaufspunkten gescannt. Dies ermöglicht dem Kunden sowie den Mitarbeitern eine elektronische Sendungsverfolgung, welche auf die Datenbank der Deutschen Post AG zugreift. Somit werden wichtige Recherchegrundlagen bei einem Nachforschungsuaftrag für den Brief gebildet.
Leider ist diese Form der Nachforschung ausschließlich bei nachzuweisenden Sendungen möglich, da nur diese einen Brief-Identifikationscode haben. Bei gewöhnlichen Sendungen gibt es diese Möglichkeiten aufgrund der mangelhaften Verfolgbarkeit leider nicht. Daher bietet die deutsche Post kein Nachforschungsverfahren bei gewöhnlichen Briefen an.
Nachforschungsauftrag online stellen
Ein Nachforschungsauftrag kann entweder in einer Postfiliale vor Ort oder online über die Internetseite der Deutschen Post eingeleitet werden. Dazu sucht man bestenfalls in der Suchleiste nach "Nachforschungsauftrag". Anschließend wählt man das Thema des Auftrags, beispielsweise “Sendungsinhalt fehlt” oder “Sendung nicht zugestellt”. Man wird dementsprechend auf weitere Seiten geleitet, die genauere Informationen zur gesuchten Sendung abfragen. Wichtig dabei ist, möglichst genaue Angaben zur Sendung darzulegen, damit diese von möglicherweise sehr ähnlichen Inhalten unterschieden werden können.
Grundsätzlich gilt, dass die Nachforschung frühestens nach Ablauf der maximalen Regellaufzeit gestellt werden kann.
Was passiert, wenn ein Brief verschwunden ist?
Wenn Ihr Brief von der Deutschen Post nicht mehr ermittelt werden kann, wird in der Regel das Ersatzverfahren geprüft. Wichtig zu beachten ist, dass dies nur dann zur Geltung kommt, wenn Ihre Sendung oder deren Inhalt nicht gegen die AGBs verstoßen hat. Es dürfen nämlich keine wertvollen Gegenstände, sowie Bargeld von über 100€ verschickt werden. Ausnahmen sind Briefmarken, oder einzelne Fahr- und Eintrittskarten.
Nach der Prüfung der Haftungskriterien und der Verlustumstände entscheidet schließlich das Schadenmanagement über einen Ersatz sowie über die Erstattungshöhe. Im Falle von Verlust oder Beschädigung Ihrer Sendung haftet die Deutsche Post bis zur Höhe des unmittelbaren Schadens, jedoch max. bis zu einer Höhe von 25,00 € bei Einschreiben Einwurf (inkl. Zusatzoption Eigenhändig und Rückschein) beziehungsweise 20,00 € bei Einschreiben Einwurf.
Bevor Sie einen Nachforschungsauftrag zu Ihrem Brief einleiten können, müssen Sie im nationalen sowie im internationalen Geschäftsbereich eine Wartezeit von bis zu drei Wochen einkalkulieren, da eine Haftungsklärung erst nach Ablauf dieser festgelegten Frist erfolgen kann.
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?