Auch als Kleinunternehmer können Sie mehrwertsteuerpflichtig sein: Sie müssen die Befreiung von der Umsatzsteuer nicht zwingend beantragen, sondern können diese auch dann auf Ihren Rechnungen ausweisen, wenn Sie wenig verdienen. Liegt Ihr Verdienst auch nur knapp über der Jahresgrenze, wird Sie das Finanzamt zum Abführen der Mehrwertsteuer (MwSt) auffordern. Auch als Privatperson wollen Sie mitunter wissen, was eine Ware wirklich kostet und wie hoch die abzuführende Mehrwertsteuer ist. Mit einer entsprechenden Formel können Sie den Betrag ganz einfach ausrechnen.
Das Ausrechnen der MwSt auf einen bestimmten Nettobetrag
Wenn Sie eine Dienstleistung in Anspruch nehmen, Ersatzteile bei einem Hersteller kaufen oder aber selbst Rechnungen stellen, müssen Sie die Mehrwertsteuer auf den Rechnungsbetrag aufrechnen.
- Die MwSt wird von der Regierung festgelegt und beträgt 19 % des Nettobetrages. Für einige Waren wie Lebensmittel, Bücher und Zeitschriften gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %.
- Die Formel für das Ausrechnen der MwSt, die auf einen Nettobetrag aufgeschlagen wird, entspricht einer normalen Verhältnisgleichung. Bei einem Rechnungsbetrag von 100 € lautet die Formel so: (100x19) / 100. Sie errechnen den Wert 19 und müssen demnach 19 € MwSt zahlen beziehungsweise erhalten diese von dem Kunden, um sie ans Finanzamt abzuführen.
Die MwSt mit einer Formel aus dem Gesamtbetrag herausrechnen
Bei einem Kaufpreis handelt es sich um einen Bruttobetrag, in dem die MwSt bereits enthalten ist. Diese können Sie jedoch aus dem Gesamtbetrag herausrechnen.
- Wenn die Rechnung einen Wert von 100 € inklusive MwSt hat, können Sie den Betrag der Mehrwertsteuer aus dieser Rechnung mit folgender Formel herausrechnen: (100x19) / 100. Dies entspricht nach der Kürzung der Beträge der Formel 100x0,19. So können Sie die Mehrwertsteuer mit dieser Formel sehr einfach berechnen.1
- Im vorliegenden Beispiel würde die Mehrwertsteuer 19 Euro betragen. Der Nettobetrag beläuft sich im Beispiel auf 81 Euro.
100 Euro sind mit MwST 119 % !!!!!
also 100 Euro/119*100 = 84,03 Euro
100 Euro*19/119 = 15,97 Euro Mwst
Müssen Sie regelmäßig die Mehrwertsteuer berechnen, empfiehlt sich die Nutzung eines entsprechenden Rechners, der Ihnen die Steuer auf Tastendruck ermittelt.
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