Die Ausweisbarkeit der MwSt. ist für Geschäftsleute wichtig
- Dass die MwSt. in Einzelfällen nicht ausweisbar ist, bedeutet für einen vorsteuerpflichtigen Gewerbetreibenden, dass er mit Problemen zu rechnen hat. So könnten Sie als Betroffener die hier verausgabte MwSt. nicht von Ihrer zu leistenden Vorsteuer in Abzug bringen.
Als Selbstständiger haben Sie zu Beginn Ihrer Tätigkeit die Wahl zwischen zwei Varianten. Wählen Sie die Vorsteuerpflichtigkeit, so gehen Sie damit eine regelmäßige Verpflichtung ein. Sie müssen monatlich/vierteljährlich die Differenz der vereinnahmten und der verausgabten MwSt. dem Finanzamt melden und gegebenenfalls überweisen. Sollte das Ergebnis dieser Rechnung zu einem negativen Resultat führen, so steht Ihnen dieser Betrag zu. - Wählen Sie die zweite Option (Ihr Steuerberater wird Ihnen hier Rat geben können), arbeiten Sie als sogenannter Kleinunternehmer.
- Als Kleinunternehmer sind Sie bis zu einer gewissen Einnahmegrenze von dieser Aufrechnung der MwSt. befreit und lediglich zu einer jährlichen Steuererklärung verpflichtet.
- In diesem Fall darf der Gewerbetreibende allerdings auch keinerlei MwSt. in seinen Rechnungen ausweisen. So kann es zu Problemen kommen, wenn ein Kleinunternehmer nicht ausdrücklich darauf hinweist, dass in seinen Rechnungen die MwSt. nicht ausweisbar ist.
- Dass der Ausweis der MwSt. auf Ihren Rechnungen nicht erfolgt, ist für einen Endverbraucher nicht unbedingt wichtig. Ein Gewerbetreibender, der diesen jedoch dringend benötigt, erhält mit Ihrem Hinweis eine dringend benötigte Information.
Der fehlende Rechnungsposten bedeutet für Privatpersonen nichts Negatives
- Da Sie als Käufer von Waren für den privaten Ver- oder Gebrauch keinerlei Möglichkeit haben, die im Kaufbetrag enthaltene MwSt. geltend zu machen, ist es für Sie im Grunde genommen ohne Belang, wenn die MwSt. nicht ausweisbar sein sollte.
- Auch lässt der Hinweis darauf, dass ein einzelner Händler die Mehrwertsteuer nicht herausrechnen darf, keine Rückschlüsse auf dessen Seriosität zu. In vielen Fällen verkaufen Einzelhändler ohnehin an Endverbraucher, die nur an dem Gesamtbetrag interessiert sind. Für viele Händler bedeutet die Vorsteuerpflichtigkeit nur eine unnötige Belastung. Sie können für sich daraus keinen persönlichen Nutzen ziehen.
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