Mehrwertsteuer über den Nettowert aufbauen
Für die Zuordnung der Mehrwertsteuersätze 7 % oder 19 % in Deutschland gibt es festgelegte Kriterien. Die Mehrwertsteuer abziehen über die Formel oder dazu rechnen, beides kann wichtig sein.
- Zuerst entwickeln Sie sich in Ihrem Programm für Tabellenkalkulationen die Tabelle für die Mehrwertsteuer auf. Die Zellen formatieren Sie entsprechend der Eingaben. So wird unter "Zellen formatieren" die Kategorie "Prozent" bereits durch das Schreiben von z. B. 19 % anstelle von nur der Zahl 19 vielfach bereits aktiviert. In dieser Maske haben Sie ebenso die Möglichkeit, die Währung zu formatieren.
- Dann legen Sie sich eventuell Kassenbons bereit. Das ist eine ideale Gelegenheit, Ihre ermittelten Ergebnisse zu überprüfen oder Sie nutzen die Werte dieser Beispiele.
- Basierend auf einen Nettowert (Netto + Zuschläge = Brutto) können Sie durch Multiplikation die Mehrwertsteuer berechnen und diesen Wert für die Bruttozahl dann dazu addieren. Hier ist ein Beispiel, wie die Formeln in der Tabellenkalkulation aussehen könnten. Die Zelle B8 beinhaltet den Nettowert und bei C8 ist der Prozentsatz eingetragen.
- =B8*C6 (=1,68 € mal 19,00 %) Ergebnis ist bei C8 dann 0,32 € Die zweite Formel baut auf der ersten auf. =B8+C8 (1,68 € + 0,32 € = 2,00 €).
- Sie können ebenso die Mehrwertsteuer beim Abziehen mit einer Formel so berechnen, dass Sie sofort den Bruttowert ermitteln. =B8+(B8*C6) bedeutet (=1,68+(1,68 € mal 19,00 %)). Hier erhalten Sie dann beim Ergebnis ebenso 2,00 €.
Wenn Ihre Formeln beim Abwärts- oder Seitwärtsziehen sich jeweils auf ein festes Feld beziehen, hier wären es Bruttowert und Prozentsatz, müssen Sie mit dem Dollarzeichen ($) diese Zelle fixieren.
Für das Abziehen die Formel entwickeln
Jetzt möchten Sie die Mehrwertsteuer abziehen mit einer Formel, um über den Bruttowert den Nettobetrag zu ermitteln. Da geht es dann ums Dividieren. In der Zelle B8 steht nun die Bruttosumme.
- Sie haben zwei Möglichkeiten. Beim Prozentsatz schreiben Sie nicht 19 %, sondern setzen gleich 119 % ein. Da lautet dann die Formel =B8/C6 und Sie dividieren Bruttowert durch Prozentsatz (= 2,00 € / 119%) Als Ergebnis erhalten Sie den Nettobetrag von 1,68 €.
- Möchten Sie nur die Mehrwertsteuer berechnen, verbinden Sie folgende Zellen miteinander =B8-(B8/C6). Mit Zahlen sieht es so aus: 2,00 € - (2,00 € / 119 %). Das Ergebnis ist dann 0,32 €.
- Wenn Sie jedoch in Ihrer Tabelle lieber mit dem korrekten Wert von 19 % agieren möchten, erhalten Sie beim Abziehen in der Formel der Mehrwertsteuer folgende Zellbezüge: = B8/(C6+100%). Mit Ihren Werten bedeutet das Folgendes: 2,00 € / (19 % + 100%) = 1,68 €.
- Möchten Sie hier ebenfalls zum Abziehen nur den Wert der Mehrwertsteuer ermitteln, bedeutet das =B8-(B8/(C6+100%)). Das Ergebnis lautet 2,00 € - (2,00 € / (19 % + 100 %) = 0,32 €.
Das waren nun viele Formeln, jedoch bei der Tabellenkalkulation wirken die Berechnungen für die Mehrwertsteuer übersichtlicher. Wichtig ist, dass dieses Zeichen / in der Formel die Division ist und mit dem Sternchen * multipliziert wird.
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