Sofort bezahlen bei Abholung? - Die Regelung ist fast überall gleich
- Die Kosten für einen Reisepass sind nicht unerheblich, sodass nicht jeder, der diesen beantragt, auch automatisch genug Geld dabei hat. Daher sollten Sie wissen, ob Sie den Pass bei Beantragung oder sofort zahlen müssen.
- Die Kosten von 59 Euro gelten für jeden Antragsteller, der mindestens 24 Jahre alt ist. Jüngere Antragsteller bezahlen generell 37,50 Euro. Dafür ist er bei den Jüngeren auch nur 6 statt 10 Jahre gültig. Den Betrag müssen Sie in fast jeder Gemeinde sofort bezahlen. Ob speziell bei Ihnen eine Ausnahme möglich ist, erfahren Sie in Ihrem Bürgerbüro.
- Das sind übrigens nicht die einzigen Kosten, an die man denken muss. Der nächste Kostenfaktor ist das Passfoto. Achten Sie dabei unbedingt darauf, dass es sich um ein biometrisches Foto handelt. Die Anbieter von Passfotos erkundigen sich allerdings in aller Regel auch bei Ihnen, wofür das Foto gedacht ist.
Ein Muss bei der Beantragung Ihres Passes
Das sollte von Ihnen bedacht und mitgebracht werden:
- Packen Sie unbedingt Ihre Geburtsurkunde oder, sofern vorhanden, Ihre Heiratsurkunde mit ein. Diese muss bei Beantragung vorgelegt werden. Sollte keines dieser Dokumente vorhanden sein, können Sie sie beim zuständigen Standesamt (Ort der Geburt oder der Heirat) neu ausstellen lassen.
- Zusätzlich sollten Sie noch zu Hause an den alten Reisepass denken. Alternativ genügt auch die Vorlage Ihres Personalausweises.
- Zuletzt wird ein biometrisches Passbild benötigt, dass Sie in einem Fotoladen genauso erhalten wie mittlerweile bei vielen Fotoautomaten. Achtung: Nicht biometrische Fotos werden definitiv auch nicht in Ausnahmefällen akzeptiert.
- Zuletzt sollten Sie an das benötigte Geld denken. In der Regel ist neben Bargeld auch das Bezahlen mit EC-Karte möglich.
Den Antrag können Sie oft auch im Internet bereits herunterladen und ausfüllen, das ist aber nicht notwendig, da dieser auch direkt vom Sachbearbeiter ausgefüllt wird.
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