Was Sie benötigen
- Musikinstrumente
- gute Kenntnisse
- Selbstvertrauen
- pädagogisches Talent
So gründen Sie eine eigene Musikschule
Machen Sie ihr liebstes Hobby - das Musizieren - zu Ihrem Beruf. Das ist eigentlich gar nicht so schwierig, wie es sich anhört. Wenn Sie über ein gewisses pädagogisches Know-how zusammen mit dem Beherrschen eines Musikinstrumentes verfügen, dann steht dem Gründen einer Musikschule nichts mehr im Wege.
- Meist werden es Kinder oder Jugendliche sein, die Sie unterrichten. Als Musiklehrer benötigen Sie deshalb auch einen Zugang zu jüngeren Personen und manchmal gute Nerven. Nach einiger Zeit des praktischen Unterrichtes werden Sie viele Erfahrungen gesammelt haben und auf Ihre Lehrerfolge stolz sein.
- Vereinbaren Sie die Unterrichtsstunden entweder bei Ihnen Zuhause, falls Sie nette Nachbarn haben, oder aber bei dem Schüler selber. Hier müssen Sie aber die Fahrtzeit miteinrechnen.
- Organisatorisch und steuertechnisch ist es einfacher, zuerst einmal selber zu unterrichten. Schnell werden Sie Ihre persönliche Unterrichtstechnik dabei entwickeln und immer professioneller dabei vorgehen. Sie werden lernen, sich auf die verschiedenen Schüler einzustellen und individuell auf sie einzugehen.
- Um mit dieser Tätigkeit beginnen zu können, benötigen Sie zu allererst einmal Schüler. Vielleicht findet sich im Bekanntenkreis jemand, dessen Kind gern ein Instrument lernen möchte. Bieten Sie sich an, den Unterricht zu übernehmen und sammeln Sie dabei wertvolle Erfahrungen. Wenn sich herumspricht, dass Sie ein guter Lehrer sind, dann wird man Sie weiterempfehlen und bald werden Sie sich vor Schülern nicht mehr retten können.
- Spätestens hier sollten Sie sich überlegen, ob Sie andere Lehrer engagieren wollen, natürlich nur auf Basis einer Honorarvereinbarung, denn jemanden fest anzustellen ist mit erheblichen Kosten verbunden. Sprechen Sie Personen an, von denen Sie wissen, dass diese Musikinstrumente spielen und bieten Sie eine Lehrertätigkeit an.
- Machen Sie hierfür einen einfachen Vertrag, in dem Sie alle persönlichen Daten des Lehrers anführen, sein Stundenhonorar, Abrechnungsmodalitäten, Kündigungszeiten und eventuell eine Klausel, dass er bei Beendigung seiner Tätigkeit bei Ihnen die einzelnen Schüler nicht mehr unterrichten darf. Sichern Sie sich ab! Abgerechnet wird hier nur jene Stunde, die er auch wirklich unterrichtet hat.
- Wenn Sie Glück haben, dann kommen Sie steuertechnisch beim Finanzamt damit durch, keine Umsatzsteuer abführen zu müssen, also mehrwertsteuerbefreit zu sein. Das stellt natürlich eine wesentliche Erleichterung dar. Aber zur Einkommenssteuer werden Sie natürlich trotzdem veranlagt. Also keine Angst vor dem Papierkram beim Gründen der eigenen Musikschule.
- Am besten erkundigen Sie sich über diese steuerrechtlichen Angelegenheit gründlich direkt beim Finanzamt. Scheuen Sie nicht, hier konkret nachzufragen.
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