Wenn Sie den Eigenverlag zunächst nur für Ihre eigenen Bücher gründen, dann jedoch auch andere Autoren unter Vertrag nehmen, werden Sie dadurch zum Verleger und müssen sich mit weiteren Dingen - wie zum Beispiel der Künstlersozialabgabe - auseinandersetzen.
Eigenverlag für die eigenen Werke
- Bei der Kommune, in der Sie wohnen bzw. der Verlag seinen Sitz haben wird, melden Sie Ihren Eigenverlag als Gewerbe an. Die Gewerbeanmeldung ist meist mit einer geringen Verwaltungsgebühr verbunden.
- Damit Sie die Kosten, die Ihnen durch die Verlagsgründung und im weiteren Verlauf entstehen, als Betriebskosten geltend machen können, sollten Sie beim zuständigen Finanzamt eine selbstständige (Neben-)Tätigkeit als Verleger melden.
- Dabei müssten Sie überlegen, ob Sie die Kleingewerberegelung nutzen wollen, sodass Sie nicht umsatzsteuerpflichtig sind. Dann müssen Sie keine monatlichen Umsatzsteuererklärungen einreichen, können sich allerdings die von Ihnen selbst entrichtete Umsatzsteuer auch nicht vom Finanzamt erstatten lassen.
- Wenn Sie den Verlag zunächst nur für Ihre eigenen Werke gründen, dann wird es ausreichen, dies als Einzelunternehmer zu tun und nicht direkt eine GmbH zu gründen.
- Falls Sie außerhalb der Verlags- und Autorentätigkeit keiner anderen Tätigkeit nachgehen, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie als Publizist nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherungspflichtig sind und über die Künstlersozialkasse versichert werden. Dies kann gerade bei niedrigem Einkommen am Anfang einer künstlerischen bzw. publizistischen Tätigkeit große Vorteile haben, da Sie hier auch als Selbstständiger nur den Krankenversicherungsanteil eines Arbeitnehmers zahlen müssen.
- Wenn Sie Ihre Werke auch über den Buchhandel vertreiben wollen, dann sollten Sie sich dafür jeweils eine ISBN-Nummer besorgen. Dieser erhalten Sie in Deutschland über die Agentur für Buchmarktstandards.
Die weitere Entwicklung nach dem Gründen
- Wenn Sie nach einiger Zeit auch mit anderen Autoren Verträge abschließen, dann müssen Sie unter Umständen die Künstlersozialabgabe entrichten. Über die Künstlersozialabgabe werden die Hälfte der Beiträge zur Künstlersozialversicherung erbracht.
- Wenn Sie beginnen auch andere Autoren zu publizieren, sollten Sie sich zudem Gedanken über das Profil des Verlagsprogrammes machen. Wenn Sie die Gewinne rein über den Verkauf der Bücher erzielen wollen, dann braucht Ihr Verlag ein eindeutiges Profil, um am Markt erkennbar zu sein.
Einen Eigenverlag zu gründen, ist kein großes Unterfangen. Spannend wird es, wenn auch andere Autoren auf Sie aufmerksam werden und in Ihrem Verlag publiziert werden wollen.
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