Mindestangaben im Kaufvertrag für ein Grundstück
Wer ein Grundstück kaufen möchte, muss hierzu mit dem Verkäufer einen schriftlichen Kaufvertrag vereinbaren. Dies geschieht grundsätzlich bei einem Notar. Der Notar berät Sie in allen rechtlichen Aspekten und führt die Beurkundung durch.
- In dem Kaufvertrag ist genau festzuhalten, um welche Vertragsparteien es sich handelt und was der Gegenstand des Vertrags sein soll. Hierzu gehören Angaben über die Lage, die Größe, die Bebauung und die Erschließung. Wichtig ist es auch festzulegen, wer die Erschließungskosten trägt.
- Der Vertrag muss die Gewährleistung regeln. Enthält der Grund eine gebrauchte Immobilie, so wird der Verkäufer die Gewährleistung für Mängel ausschließen. Dies entspricht den normalen Gepflogenheiten. Vereinbaren Sie jedoch, dass der Verkäufer noch Arbeiten an der Immobilie durchführen lässt, so ist dies auch in den Vertrag aufzunehmen.
- Der Übergang der Nutzung und der Lasten ist zu regeln. Das bedeutet, dass zu vereinbaren ist, ab wann der Käufer das Grundstück erhält und nutzen darf.
- Der Notar wird eine Schutzregelung über den Zeitpunkt der Zahlung in den Vertrag aufnehmen. Das bedeutet, dass der Notar überwacht, wann die Übergabe ins Grundbuch aufgenommen wird, und Ihnen den Termin nennen wird, zu dem die Zahlung zu erfolgen hat.
- Beide Vertragsparteien müssen den Vertrag unterzeichnen und erhalten dann eine Abschrift.
Wie der Ablauf des Verkaufs stattfindet
- Wer ein Grundstück gefunden hat, dass er kaufen möchte, sollte nichts überstürzen und den genauen Ablauf kennen.
- Anfangs einigen Sie sich mit dem Verkäufer auf einen bestimmten Preis.
- Dann nehmen Sie einen Architekten mit zu dem Grundstück und klären, ob Sie es bebauen können und welche Art an Bebauung zulässig wäre. Dies ist wichtig, damit Sie keine negativen Überraschungen erleben.
- Nun vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Bankberater und besprechen Möglichkeiten der Finanzierung. Die Bank wird eine Absicherung fordern. Dies können Sie über die Grundschuld erreichen. Der Notar wird dann die erforderliche Beurkundung durchführen und die Grundschuld im Grundbuch eintragen lassen.
- Beachten Sie, dass der Notar auch dafür zuständig ist, den Kauf abzuwickeln. Das bedeutet, dass er Ihnen einen Kaufvertrag anfertigen wird und alle Punkte mit beiden Vertragsparteien bespricht. Die wirtschaftlichen und baulichen Aspekte kann der Notar allerdings nicht für Sie klären.
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