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- Nachweise
Monatskarte absetzen oder Kilometerpauschale geltend machen
- Grundsätzlich gibt es für alle Kosten, ob für die Monatskarte für die Bahn oder für die Fahrt mit dem eigenen Pkw, welche durch einen langen Arbeitsweg entstehen, eine Entfernungspauschale.
- Die Höhe der Entfernungspauschale beträgt 30 Cent pro Kilometer. Dabei gelten nur die einfache Strecke zur Arbeit und die kürzeste Entfernung. Weiterhin sind die Arbeitstage pro Jahr entscheidend.
- Wenn Sie also 23 Kilometer zur Arbeit fahren müssen und dies an 300 Tagen pro Jahr, dann werden Ihnen bei der Steuererklärung Kosten in Höhe von 2070 € jährlich anerkannt. Doch Vorsicht: Diese Kosten werden nicht in voller Höhe erstattet. Sie mindern lediglich das zu versteuernde Einkommen.
- Vergleichen Sie nun die Kilometerpauschale mit den Kosten, die Ihnen durch die Monatskarte für die Bahn entstehen.
Tatsächliche Kosten für Fahrten mit der Bahn werden erstattet
- Wenn Sie mit einer Monatskarte für die Bahn zur Arbeit gelangen, dann liegt es an Ihnen, welche Kosten Sie geltend machen. Wenn die Monatskarte für die Bahn kostenintensiver ist als die errechnete Entfernungspauschale, dann können Sie die tatsächlichen Kosten für die Monatskarte für die Bahn bei der Steuererklärung geltend machen.
- Wichtig ist, dass Sie die Nachweise gut aufheben. Bei der Steuererklärung sind immer die Kosten relevant, welche Ihnen tatsächlich entstanden sind.
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