Die Polizeidiensttauglichkeit nach PDV 300
- Wenn Sie eine Ausbildung bei der Polizei machen möchten, werden Sie beim Auswahlverfahren durch eine medizinische Untersuchung auf Ihre Polizeidiensttauglichkeit überprüft. Hierbei geht es nicht nur um Ihr Sehvermögen, sondern auch um andere gesundheitliche Einschränkungen, die Sie im Berufsalltag als Polizist behindern könnten.
- Sämtliche Erkrankungen und gesundheitlichen Einschränkungen, mit denen Sie keine Ausbildung bei der Polizei machen können, sind in der Verordnung PDV 300, die bundesweit gültig ist, festgelegt. In dieser Verordnung finden Sie auch die Vorschriften, wie gut Ihr Sehvermögen mit und ohne Brille sein muss.
- Grundsätzlich gilt, dass Ihre Augen abgesehen von der Fehlsichtigkeit gesund sein müssen, dass Sie nicht farbenblind sind und über räumliches Sehvermögen verfügen. Darüber hinaus sollten Sie auch ohne Brille zurechtkommen, falls die Brille zum Beispiel bei einem Einsatz beschädigt wird.
Ihr Sehvermögen mit und ohne Brille
- Wenn Sie noch jünger als 20 Jahre sind und unter Kurzsichtigkeit leiden, müssen Sie auf beiden Augen ein Sehvermögen von mindestens 50 Prozent haben. Sind Sie älter, benötigen Sie ein Sehvermögen von mindestens 30 Prozent auf beiden Augen.
- Bei Kurzsichtigkeit müssen Sie mit Brille auf einem Auge eine Sehleistung von 100 Prozent und auf dem anderen Auge eine Sehleistung von mindestens 80 Prozent haben. Bei Weitsichtigkeit darf die Stärke Ihrer Brillengläser nicht mehr als 2,5 Dioptrien betragen.
- Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie über das nötige Sehvermögen für den Polizeidienst verfügen, können Sie einen Test bei Ihrem Augenarzt oder einem Optiker machen lassen, bevor Sie sich bei der Polizei bewerben. Nehmen Sie am besten das Merkblatt der Polizei Berlin mit, dann weiß Ihr Arzt oder Optiker, welche Untersuchungen er durchführen muss und kann Ihnen sofort danach sagen, ob Sie die Kriterien der Polizei erfüllen und Ihre Bewerbung Aussicht auf Erfolg hat.
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