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Brille bei der Krankenkasse beantragen - so geht's

Die Brille ist für viele besonders wichtig.
Die Brille ist für viele besonders wichtig. © Gisela_Peter / Pixelio
Durch die Gesundheitsreform hat sich vieles verändert. Immer mehr müssen Patienten selber zahlen. Unter bestimmten Umständen zahlt die Krankenkasse einen Teil der Brille. Nicht jeder bekommt allerdings die Brille bezuschusst.

Die Brille ist für viele ein Wegbegleiter

Eine Brille beziehungsweise eine Sehhilfe ist ein optisches Gerät. Manche Menschen tragen die Brille sogar, weil sie ihnen gefällt, aber nicht, weil sie sie brauchen. Dennoch ist die Brille in erster Linie für die Optimierung der Sehfähigkeit zuständig.

  • Sie kann bei dem Schwund der Sehnerven getragen werden, aber auch bei Netzhautveränderungen oder Defekten des Auges.
  • Nicht nur zum Lesen ist die Brille ein Hilfsmittel, sondern beispielsweise auch beim Autofahren. Deshalb muss jeder, der einen Führerschein haben möchte, auch eine Augenuntersuchung machen. Wenn bei der Untersuchung eine Fehlsichtigkeit festgestellt wird, ist ohne Brille das Fahren nicht möglich. Die Fehlsichtigkeit wird auch im Führerschein eingetragen.
  • Aber auch bei der Büro- und Computertätigkeit ist eine Brille manchmal notwenig.
  • Wenn Sie merken, dass Sie nicht mehr so gut sehen können, sollten Sie entweder zum Optiker gehen oder zu einem Augenarzt.

So beantragen Sie Ihre Sehhilfe bei der Krankenkasse

  • Die Krankenkasse sieht eine Fehlsichtigkeit oder auch Sehschwäche nicht als Krankheit an, deshalb ist der Zuschuss auf einige Fälle begrenzt.
  • Kinder und Jugendliche erhalten auf jeden Fall einen Zuschuss zur Brille bis zu ihrer Volljährigkeit. Aber auch Menschen mit sehr schlechter Sehfähigkeit. Beide dürfen allerdings nur eine Sehkraft von dreißig Prozent haben - für beide Augen.
  • Leider gibt's allerdings nicht so viel Geld. Je nach Stärke bekommen die Betroffenen zwischen zehn und zwanzig Euro. Dies gilt für die Einstärkengläser. Rund fünfzig Euro gibt's für die Mehrstärkengläser.
  • Es gibt Erkrankungen der Augen, wie zum Beispiel dem Keratokonus (Ausdünnung und kegelförmige Verformung der Hornhaut - Kornea), in dem die Zuschüsse individuell beantragt werden können.
  • Dazu benötigen Sie eine Verordnung des Augenarztes mit der entsprechenden Diagnose und einen Kostenvoranschlag des Optikers. Beides zusammen reichen Sie bei der Krankenkasse ein und hoffen, dass Sie einen höheren Zuschuss bekommen.
  • Ansonsten reichen Sie die Verordnung bei der Krankenkasse ein, mit der Rechnung der Brille und warten auf den Zuschuss.

Auch zehn oder zwanzig Euro sind Geld. Wenn möglich, sollte auch jeder den Zuschuss beantragen,

helpster.de Autor:in
Iris Gödecker
Iris GödeckerIris ist in Westfalen geboren und hat lange im Gesundheitswesen gearbeitet. Heute ist sie als freie Autorin und ehrenamtlich in der Trauerhilfe tätig. Somit eine Expertin für die Kategorie Medizin und Familie.
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