Was Sie benötigen
- Mut zur Mehrbelastung
- gute Planung
- einen guten Steuerberater
Selbständigkeit durch einen Zuverdienst absichern
Sie haben sich gerade selbständig gemacht und sich entschlossen, zusätzlich einen Minijob anzunehmen. Dies ist auf jeden Fall vernünftig - Sie leisten sich damit ein Stück finanzielle Sicherheit.
- Um einen Minijob zu erhalten, brauchen Sie Ihre Sozialversicherungsnummer und Ihre Steuernummer.
- Mit der Steuernummer ist Ihre private ID gemeint, die Sie zurzeit noch auf den Steuerkarten finden.
- Notfalls fragen Sie bei Ihrem Finanzamt nach. Das Entgelt eines Minijobs brauchen Sie nicht zu versteuern.
- Sie müssen dieses Einkommen bei Ihrer Einkommenssteuer mit angeben. Am besten informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt.
Bei einem Minijob sind gesetzliche Bestimmungen zu beachten
Wichtig ist, dass Sie krankenversichert sind. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie als Selbständiger in einer privaten Krankenversicherung oder freiwillig in der gesetzlichen GKV abgesichert sind. Diese Angaben werden Sie bei Ihrem neuen Arbeitgeber nennen und nachweisen müssen.
- Denken Sie vor Beginn des Minijobs daran, Ihre Selbständigkeit zeitlich durchzuplanen.
- Das arbeitgebende Unternehmen hat ein Recht auf Ihre volle Arbeitskraft und Ihre eigene Firma sollte unter den Minijob nicht leiden.
- Obwohl Sie selbständig sind, können Sie dank des Minijobs praktisch bezahlten Urlaub genießen. Dieser steht Ihnen wie allen anderen Mitarbeitern zu.
- Leider lassen die Arbeitgeber dieses gerne unter den Tisch fallen. Sprechen Sie vor Annahme des Minijobs dieses Thema an und achten darauf, dass der bezahlte Urlaub in Ihrem Arbeitsvertrag gelistet ist.
- Wenn Sie bei der Suche nach einem Minijob Ihre Selbständigkeit erwähnen, könnte es "gewiefte" Personaler geben, die Ihnen anbieten, statt des Minijobs auf Rechnung zu arbeiten.
- Lehnen Sie dieses Angebot ab, es bringt Ihnen keine Sicherheit.
- Es kann sogar passieren, das Sie bei dieser Variante für Dinge haftbar gemacht werden können, sollte etwas im Arbeitsalltag daneben gehen.
- Suchen Sie lieber einen tatsächlichen Minijob in einer seriösen Firma.
In mageren Zeiten die Selbständigkeit durch einen Minijob überbrücken
Solten Sie schon länger selbständig sein, aber die Geschäfte momentan schlecht laufen, ist es keine Schande, sich nach einen Minijob umzusehen.
- Sie müssen den Verdienst durch den Minijob bei der Einkommensteuererklärung angeben.
- Das Finanzamt muss aber klar deuten können, das dieses Geld keine Einnahmen aus Ihrer Selbständigkeit sind, sondern aus dem Minijob resultieren.
- Auch hier wird Sie der Steuerberater richtig beraten.
Wenn man als Selbständiger den Weg in einen Minijob geht, werden durch das zusätzliche Geld manche finanziellen Engpässe behoben werden können. Es ist allemal besser, als zu resignieren. Ein wichtiger Hinweis: Dieser Artikel kann keine Steuer- oder Rechtsberatung ersetzen.
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