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Mindestarbeitszeit - Beachtenswertes

Die Mindestarbeitszeit ist nichtt nach dem Gesetz festgelegt.
Die Mindestarbeitszeit ist nichtt nach dem Gesetz festgelegt.
Viele Arbeitnehmer, die keine Vollzeittätigkeit ausüben, sondern nur eine Teilzeitstelle haben, haben das Problem, dass es sich nicht lohnt, wenn sie vom Arbeitgeber für wenige Stunden angewiesen werden. Da stellt sich natürlich die Frage, ob es eine tägliche Mindestarbeitszeit gibt. Das Gesetz sieht hierzu einiges Beachtenswertes vor, so gelten einerseits das Schikaneverbot und andererseits der Grundsatz von Treu und Glauben.

Wissenswertes über die Mindestarbeitszeit

  • Sie sollten wissen, dass der Arbeitgeber grundsätzlich immer das Direktionsrecht hat. So obliegt es ihm zu bestimmen, wann und wie lange in seinem Betrieb gearbeitet wird. Hierbei muss er sich an die rechtlichen Bestimmungen halten.
  • Bei der Arbeitszeitanweisung muss der Arbeitgeber die Grenzen aus dem gesetzlichen Schikaneverbot und dem Grundsatz von Treu und Glauben einhalten. Dies sind zwar keine konkreten gesetzlichen Zeitrahmen, in der Rechtsprechung wird man allerdings Verstöße gegen die beiden Grundsätze bejahen, wenn der Arbeitgeber eine tägliche Arbeitszeit von lediglich einer halben Stunde anordnet. Wann eine Überschreitung vorliegt, wird im konkreten Einzelfall beurteilt und kann schwer pauschalisiert werden.
  • Ein Anhaltspunkt für die Mindestarbeitszeit ergibt sich aus § 12 Teilzeitbefristungsgesetz. In dieser Norm sind Regelungen für die Arbeit auf Abruf getroffen. Hiernach muss die Dauer für die wöchentliche und die tägliche Arbeitszeit vereinbart werden. Ausschlaggebend ist der Arbeitsanfall. Findet keine Vereinbarung über die wöchentliche Zeit statt, so gelten wenigstens 10 Stunden als vereinbart. Fehlt eine Vereinbarung über die tägliche Zeit, so muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für mindestens drei Stunden beschäftigen. Diese Norm findet jedoch keine Anwendung, wenn nach dem Arbeitsvertrag eine feste Stundenzahl vereinbart worden ist. Diese Norm wird dann im Streitfall lediglich als Beurteilungsmaßstab herangezogen.

Eine Arbeitszeitvereinbarung mit dem Arbeitgeber treffen

  • Wer Arbeit auf Abruf leistet oder eine fest vereinbarte Stundenzahl arbeitet, sollte mit dem Arbeitgeber genau besprechen, wie er das Direktionsrecht ausübt. So kann es für den Arbeitnehmer natürlich vorteilhaft sein, wenn er an möglichst wenigen Tagen möglichst lange arbeiten kann.
  • Sie sollten versuchen, bei der Absprache unbedingt Verständnis für die betrieblichen Belange zu haben. Oftmals ist es, je nach Arbeitsaufkommen, sehr wichtig, dass Arbeitnehmer gerade dann vor Ort sind, wenn viel zu tun ist. Daher sollten Sie versuchen, sich einvernehmlich mit Ihrem Arbeitgeber über die tägliche Mindestarbeitszeit zu einigen.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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