So leisten Sie die Mietzahlung unter Vorbehalt
- Sobald Sie sich mit Ihrem Vermieter über die Beseitigung von Mängeln in Ihrer Wohnung streiten, sollten Sie die Miete nur noch unter Vorbehalt zahlen. So können Sie später auch rückwirkend mindern und schützen Ihren Rückzahlungsanspruch vor der Verjährung.
- Um die Mietzahlung unter Vorbehalt vorzunehmen, müssen Sie dies ausdrücklich kennzeichnen. Schreiben Sie hierzu Ihrem Vermieter einen Brief, indem Sie mitteilen, dass Sie die Mietzahlung nur noch unter Vorbehalt vornehmen, bis der gemeldete Schaden repariert ist. Setzen Sie ihm hierzu eine angemessene Frist. Sie sollten in dem Schreiben ankündigen, dass Sie andernfalls die Miete mindern werden. Beachten Sie, dass hierzu die Bruttowarmmiete die Grundlage der Bemessung der Minderung ist.
- Schicken Sie Ihrem Vermieter dieses Schreiben.
- Bei der nächsten Mietzahlung, schreiben Sie in den Verwendungszweck des Überweisungsformulars, dass Sie die Mietzahlung unter Vorbehalt leisten. Dies sollten Sie bei beiden weiteren Mietzahlungen genau so wiederholen.
Rechtswirkung der Zahlung unter Vorbehalt
- Wer die Miete unter Vorbehalt zahlt, schützt seinen Rückzahlungsanspruch davor zu verjähren.
- Leisten Sie die Mietzahlungen unter Vorbehalt, so können Sie noch Jahre später Ihren Rückzahlungsanspruch durchsetzen. Grundsätzlich verjähren Ihre Forderungen sonst drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
- Es ist auch durchaus sinnvoll, die Mietzahlung unter Vorbehalt durchzuführen, wenn Sie einen Mangel in Ihrer Wohnung haben, der nicht schnell repariert wird. So können Sie später die Miete rückwirkend mindern.
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