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Mietvertrag umschreiben - das ist zu beachten

Ersatzmieter entbindet nicht vom Mietvertrag.
Ersatzmieter entbindet nicht vom Mietvertrag.
Ein Mietvertrag besteht nur zwischen den Personen, die ihn abgeschlossen und sich als Mieter und Vermieter persönlich vertraglich verpflichtet haben. Möchten Sie den Mietvertrag auf eine andere Person umschreiben, geht das nicht ganz so einfach oder ist beim Vermieterwechsel sogar überflüssig.

Ein bestehender Mietvertrag ist nicht einseitig abänderbar

  • Wenn Sie als Mieter einen Mietvertrag unterzeichnet haben, sind Sie vertraglich gebunden. Wollen Sie den Mietvertrag auflösen, müssen Sie diesen auf der Grundlage der gesetzlichen Kündigungsfrist ordentlich kündigen. Haben Sie einen wichtigen Grund, kommt auch eine fristlose Kündigung in Betracht.
  • Möchten Sie außerhalb der normalen Kündigungsfristen aus dem Mietvertrag aussteigen, können Sie versuchen, den Mietvertrag auf eine andere Person als neuen Mieter umzuschreiben. Auf keinen Fall können Sie ihn jedoch einseitig umschreiben, da Sie ohne die Zustimmung des Vermieters nicht berechtigt sind, den Vertragspartner auszutauschen.
  • Sie müssen also auf jeden Fall mit dem Vermieter sprechen, ob er bereit ist, Sie vorzeitig aus dem Mietvertrag zu entlassen und einen neuen Mieter zu akzeptieren. Mit diesem Mieter macht der Vermieter dann faktisch einen neuen Mietvertrag. Sie selbst brauchen und können Ihren Mietvertrag nicht umschreiben.

Umschreiben geht nur mit Zustimmung des Vermieters

  • Sie sollten auch wissen, dass es ein reines Märchen ist, wenn behauptet wird, als Mieter könnten Sie dem Vermieter drei Ersatzmieter bezeichnen, um Ihren bestehenden Mietvertrag dann aufzulösen. Der Vermieter muss keine Ersatzmieter akzeptieren, wenn er dies nicht will und er kann auf der Einhaltung Ihres Mietvertrages bis zum Ablauf der normalen Kündigungsfristen bestehen.
  • Auch wenn der Vermieter die Wohnung verkauft, brauchen Sie den Mietvertrag nicht umschreiben. Es gilt der Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete".
  • Der neue Eigentümer der Wohnung tritt als Vermieter in den bestehenden Mietvertrag mit Ihnen ein und übernimmt alle Rechte und Pflichten. Auch kann der neue Eigentümer den Mietvertrag seinerseits nicht einseitig ändern, ebenso wenig können Sie ihn ändern oder gar umschreiben.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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