Einen bestehenden Vertrag können Sie einseitig und nach eigenem Ermessen nicht ändern. Es gilt der althergebrachte Grundsatz "Vertrag ist Vertrag". Eine Mietvertragsänderung geht nur einvernehmlich mit Ihrem Vermieter.
Verhandeln Sie mit dem Vermieter über eine Mietvertragsänderung
Wenn Sie eine Mietvertragsänderung wünschen, haben Sie Gründe. Diese können sehr vielfältig sein, sodass sich Ihr Verhandlungsziel danach ausrichten muss.
- Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter und schildern Sie ihm Ihren Wunsch oder Ihr Problem, aus dem sich eine Mietvertragsänderung ergibt. Lehnt der Vermieter ab und verweist auf den bestehenden Mietvertrag, bleibt alles, wie es ist.
- In diesem Fall würde Ihnen nur übrig bleiben, zumindest bei schwierigen Problemen, den bestehenden Mietvertrag fristgerecht zu kündigen und versuchen, mit dem Vermieter einen neuen Mietvertrag abzuschließen, der Ihre Wünsche berücksichtigt.
- Aber dann tragen Sie das Risiko, dass der Vermieter Sie als Mieter ablehnt und die Wohnung anderweitig vermietet. Der Vermieter sitzt in diesem Fall am längeren Hebel.
- Beachten Sie, dass sich die Umstände, auf deren Grundlage Sie den Mietvertrag ursprünglich geschlossen haben, im Laufe der Zeit verändern können. Ihr Mietvertrag kann dann oft im Wege der Vertragsauslegung angepasst werden, ohne dass es einer Mietvertragsänderung überhaupt bedarf.
- Letztlich sollten Sie immer darauf bedacht sein, diplomatisch vorzugehen und mit dem Vermieter so zu verhandeln, dass er Ihre Situation versteht. Haben Sie sich bislang als verlässlicher Mieter erwiesen, treffen Sie eher auf offene Ohren, als wenn Sie fortlaufend mit Ihrer Mietzahlung im Verzug sind oder nachts laut Klavier spielen.
Beachten Sie folgende Mietbeispiele
- Der Wunsch nach einer Mietvertragsänderung kann sich daraus ergeben, dass Sie einen befristeten Mietvertrag haben, der, ohne dass es einer Kündigung bedarf, automatisch mit Fristablauf endet. Im Idealfall haben Sie im Mietvertrag eine Optionsklausel vereinbart, die Ihnen das Recht einräumt, den Mietvertrag zu den in der Option festgelegten Bedingungen zu verlängern. Üben Sie die Option aus, muss Ihr Vermieter der Verlängerung des Mietvertrages zustimmen.
- Möchten Sie einen Untermieter in Ihrer Wohnung aufnehmen, bedarf es keiner Mietvertragsänderung. Sie haben das Recht, einen Teil Ihrer Wohnung unterzuvermieten. Ihr Vermieter kann dies nur verweigern, wenn er schwerwiegende Gründe anführt, die umständebedingt (Wohnung ist zu klein und würde überbelegt) sind oder in der Person des Untermieters (stadtbekannter Landstreicher) liegen.
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