Der Mietspiegel für gewerbliche Objekte
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Wie bei privaten Immobilien existiert auch für Gewerbeimmobilien ein Mietspiegel. Mit diesem erhalten Sie einen guten Überblick und können besser abschätzen, ob die geforderte Miete angemessen ist.
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In vielen Übersichten werden die unterschiedlichen preisbildenden Kriterien aufgeführt, sodass Sie den Mietpreis auch mit einem Objekt gleicher Art vergleichen können. Dazu kann zum Beispiel der Flächenzuschnitt, das Ausstattungsniveau oder die Lage zählen.
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Erstellt werden diese Mietpreisübersichten häufig von Industrie- und Handelskammern, von einzelnen Städten oder auch von Immobilienmaklern, die diese Übersichten als zusätzlichen Service anbieten. Dieser Service ist freiwillig, sodass es nicht von jeder Stadt eine Mietpreisübersicht für Immobilien gibt.
Grundlegende Unterschiede von Privat- und Gewerbeimmobilien
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Bei der Vermietung von privaten Immobilien müssen sich Vermieter an den örtlichen Mietspiegel halten. Mietpreise, die viel höher als die Vergleichsmieten ausfallen, sind nicht ohne Weiteres möglich. Bei gewerblichen Immobilien gibt es diese gesetzlichen Regelungen nicht, sodass die Mietpreisübersicht den Mieter nicht vor zu hohen Mieten schützt. Das ist auch dann der Fall, wenn die Miete nicht ortsüblich ist.
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Besteht bereits ein Mietvertrag, dann sind private Mieter vor unverhältnismäßig hohen Mieterhöhungen gesetzlich geschützt. Bei gewerblichen Immobilien gibt es diesen Schutz nicht.
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Grundsätzlich gilt für das Gewerbe, dass die Mieten und auch Erhöhungen frei verhandelbar sind. Lediglich mit dem Wucherverbot gibt es einen gesetzlichen Schutz für gewerbliche Mieter. Deshalb können Sie die Mietpreisübersicht lediglich als Verhandlungsgrundlage nutzen.
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Neben der Höhe der Miete gibt es auch bei den Nebenkosten, anders als bei Immobilien an privat, keine Beschränkungen. So hat der Vermieter zum Beispiel das Recht, viel mehr Kostenpositionen über den Mieter abzurechnen. Dazu zählen zum Beispiel Kosten für Instandsetzungsmaßnahmen, Verwaltungskosten und einiges mehr. Allerdings müssen diese Nebenkosten auch ausdrücklich im Mietvertrag aufgeführt werden.
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