Was Sie benötigen
- Checkliste Übergabeprotokoll
Beim Beginn eines Mietverhältnisses haben Sie als Mieter Anspruch, dass Sie der Vermieter und die in Ihrem Hausstand lebenden Familienangehörigen mit einer ausreichenden Zahl von Schlüsseln versorgt. Ebenso müssen Sie bei der Beendigung des Mietverhältnisses die Wohnung räumen und alle Ihnen überlassenen Schlüssel zurückgeben.
Verspätete Schlüsselübergabe verpflichtet zur Nutzungsentschädigung
- Beachten Sie, dass Sie grundsätzlich nicht berechtigt sind, ohne Zustimmung des Vermieters weitere Schlüssel anfertigen zu lassen. Besitzen Sie dennoch weitere Schlüssel, sollten Sie auch diese zurückgeben.
- Beachten Sie, dass Sie den Verlust eines Schlüssels dem Vermieter mitteilen müssen und verpflichtet sind, eventuell die Kosten für ein zu änderndes Wohnungsschloss, Haustürschloss oder den Neueinbau einer Generalschließanlage zu bezahlen. Diese Kostenübernahmepflicht entfällt nur dann, wenn der Schlüssel keinen Hinweis auf den Eigentümer enthält und ein Finder somit nichts damit anfangen kann. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Finder sich Zutritt zur Wohnung verschafft.
- Achten Sie darauf, dass Sie die Schlüsselübergabe rechtzeitig zum Ende des Mietverhältnisses vornehmen. Eine verspätete Rückgabe verpflichtet Sie zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung. Hat der Vermieter die Wohnung bereits anderweitig vermietet, drohen ihm und damit auch Ihnen Schadensersatzansprüche des Nachmieters.
Zustand der Wohnung dokumentieren
- Wichtig ist, dass Sie mit der Schlüsselübergabe, am besten anhand einer Checkliste, die Wohnung dem Vermieter übergeben. Das Gleiche gilt auch, wenn Sie selbst die Wohnung zu Beginn des Mietverhältnisses übernehmen.
- Prüfen Sie, ob sich die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand befindet.
- Sehen Sie nach, ob Sie alle Ihre Sachen aus der Wohnung ausgeräumt haben.
- Klären Sie mit dem Vermieter, ob Sie alle notwendigen Schönheitsreparaturen durchgeführt haben bzw. ob Ihr Vormieter bei Ihrem Einzug alles Erforderliche getan hat.
- Prüfen Sie, ob Sie alle von Ihnen vorgenommenen baulichen Veränderungen des Mietobjekts, Einbauten, Einrichtungen oder Installationen rückgängig gemacht oder beseitigt haben. Besprechen Sie sich bereits rechtzeitig vorher mit dem Vermieter, ob Sie tatsächlich alles ausbauen müssen.
- Gut ist, wenn Sie den Zustand der Mieträume durch Zeugen oder mit Fotografien festhalten und alles in einem Übergabeprotokoll schriftlich dokumentieren.
- Sollte sich ergeben, dass Sie noch irgendwelche Arbeiten vornehmen müssen, sollten Sie dies im Übergabeprotokoll genau umschreiben.
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