Empfänger von Sozialleistungen erhalten nicht nur einen gewissen Satz, der den Lebensunterhalt darstellen soll und der der Versorgung mit Verbrauchsgütern dient, sondern das Jobcenter zahlt zusätzlich die Kosten der Miete und die zugehörigen Nebenkosten.
Die Wohnungsgröße bei Hartz 4
Das Sozialgesetzbuch regelt, dass Ihnen bei Hartz 4 die tatsächlichen Aufwendungen für die Miete zustehen, schränkt aber ein, dass diese angemessen sein müssen, dass also eine Mietobergrenze gilt. Genau der Begriff der Angemessenheit wirft häufig die Frage auf, wie groß eine Wohnung nun genau sein darf bzw. bis zu welcher Höhe die Mieten erstattet werden.
- Die Antworten darauf können je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen. Häufig werden 45 bis maximal 50 qm für eine Person als angemessen betrachtet. Für Paare werden 60 qm vorgesehen und 10 bis 15 qm für weitere Mitbewohner, etwa wenn noch Kinder zu berücksichtigen sind.
- Diese Größenangaben beziehen sich auf eine gemietete Wohnung, bei der also monatlich ein bestimmter Betrag an den Vermieter zu zahlen ist. Wenn Sie hingegen eine eigene Immobilie besitzen - etwa ein Haus oder eine Eigentumswohnung - dann werden 130 qm als angemessen betrachtet.
- Diese sind aber keine feststehenden Werte, sondern die Angaben bieten eine Orientierung. Im Einzelfall kann konkret geprüft werden, welche Wohnungsgrößen als gerechtfertigt anzusehen sind und welche Mietobergrenze bei Hartz 4 gilt.
Die Mietobergrenze orientiert sich am Wohngeldgesetz
Viele Gemeinden nutzen das Wohngeldgesetz als Maßstab bei der Beurteilung der Mietobergrenze bei Hartz 4. Dieses Gesetz enthält eine Mietpreistabelle, wobei nach Alt- und Neubauwohnungen differenziert wird.
- Genauso kann es eine Rolle spielen, ob Sie schon langjährig in einer Wohnung leben oder ob Sie umziehen und geklärt werden soll, ob die bei der neuen Wohnung anfallende Miete übernommen wird.
- Beim Wohngeld sind die als erstattungsfähig angesehenen Beträge danach gestaffelt, wie hoch die Mieten in der Region sind, denn hier kann es je nach Stadt durchaus Unterschiede geben.
- Insgesamt werden dabei sechs Mietstufen unterschieden. Wohnen Sie allein, dann kann die Mietobergrenze von 292 (Stufe 1) bis 407 EUR (Stufe 6) im Monat reichen; wohnen Sie mit Ihrem Partner zusammen, dann sind es 352 bis 501 EUR.
Bei Hartz 4 werden Ihnen vom Jobcenter auch die Nebenkosten ersetzt. Dazu zählen etwa die Heiz- oder Wasserkosten. Nicht zusätzlich erstattet werden aber beispielsweise die Gebühren für den verbrauchten Strom, denn diese sind bereits im Arbeitslosengeld II enthalten. (Alle Angaben: Stand 11/2013)
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