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Mietminderung, wenn die Wohnungstür kaputt ist? - Infos für Mieter

Hier besteht dringender Handlungsbedarf des Vermieters.
Hier besteht dringender Handlungsbedarf des Vermieters.
Die Wohnungstür ist Bestandteil der Mietsache. Sie ist wichtig, denn nur diese Tür trennt Ihren privaten Lebensbereich und alle Ihre Besitztümer vom Rest des Hauses und schützt Sie vor Fremden. Liegt ein Mangel vor, kann dieser Sie zu einer Mietminderung berechtigen. Aber noch lange nicht jede Beeinträchtigung ist erheblich genug dafür.

Die Wohnungstür in ordnungsgemäßer Funktion

  • Auch wenn Sie sie unter der Bezeichnung Wohnungstür kennen, so ist die entscheidende Tür die Wohnungseingangstür, durch welche Sie die Wohnung betreten.
  • Eine solche Eingangstür muss einen ordnungsgemäßen Zustand aufweisen. Die Ansprüche, die daran gestellt werden, können von Ihnen jedoch anders gesehen werden als von Ihrem Vermieter.
  • Zunächst hat eine Wohnungstür überhaupt vorhanden zu sein. Eine bloße Zimmertür, die zu diesem Zweck umfunktioniert wurde, reicht natürlich nicht aus. Sie erkennen Zimmertüren zumeist daran, dass diese von beiden Seiten mittels Klinke aufgedrückt werden können. Außerdem sind Zimmertüren häufig leichter in der Bauweise und haben ein einfaches Schloss mit einem Bartschlüssel.
  • Dazu können Sie von Ihrer Wohnungseingangtür erwarten, dass das Schloss fest einschnappt, wird sie zugezogen.
  • Die Eingangstür muss außerdem abschließbar sein und Ihr Vermieter hat Ihnen eine ausreichende Menge Schlüssel zur Verfügung zu stellen. Zwei sind die Untergrenze, drei Schlüssel für einen Mehrpersonenhaushalt aber geeigneter.

Mängel, die zur Mietminderung führen

Immer dann, wenn diese Grundfunktionen Ihrer Wohnungstür nicht vorhanden sind, haben Sie natürlich einen Anspruch auf Abhilfe der Mängel und können eine Mietminderung in Betracht ziehen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn Sie selbst diese Beschädigungen mutwillig verursacht haben.

  • Lässt sich Ihre Eingangstür nicht abschließen, ist die Mietminderung begründet. Sie wird allerdings von den Gerichten nicht so hoch angesetzt, wie es eigentlich der Fall sein sollte. Rechnen Sie mit einem Bereich unter 20 Prozent. Dies ist sehr wenig, denn immerhin können Sie sich bis zur Reparatur kaum aus Ihrer Wohnung trauen.
  • Sofern die Tür zwar vorhanden, aber so schlecht eingebaut ist, dass es an allen Ecken und Ende aus dem Hausflur zieht, können Sie ebenfalls die Miete mindern. Sie erleiden schließlich durch die erhöhten Heizkosten einen Schaden. Die fehlende Isolierung führt ebenfalls zu einer Minderung um die 10 Prozent.
  • Schlüssel für Ihre Tür stehen Ihnen natürlich zu. Liegen Sie mit Ihrem Vermieter bereits im Streit und er will durch einen Austausch der Schlösser den Zugang verhindern, löst dies eine Mietminderung aus. Sie haben das Recht, Ihre Wohnung jederzeit zu betreten, solange sie nicht wirksam geräumt wurde.
  • Einige Mängel gelten allerdings als unerheblich. Eine schleifende Tür gehört dazu ebenso wie ein niedriges Niveau der Beschläge. Sie haben ohne eine ausdrückliche mietvertragliche Vereinbarung keinen Anspruch auf hochwertige Sicherheitsbeschläge.

Viele Mängel an der Wohnungstür bestehen schon vor Abschluss des Mietvertrages. Lassen Sie sich niemals auf mündliche Versprechen des Vermieters ein, sondern nehmen diese Ausbesserungen und Veränderungen schriftlich in den Mietvertrag auf. So können Sie später leichter auf Erledigung bestehen.

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