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So überprüfen Sie die Mietkostenabrechnung
- Unrichige Quadratmeterzahlen im Mietvertrag sollten Sie zu Beginn des Mietverhältnisses überprüfen, solange die Wohnung leersteht, das Ausmessen der richtigen Größe ist im Nachhinein immer umständlich. Man sollte aber davon ausgehen können, dass der Vermieter hier richtige Angaben macht.
- Überprüfen Sie, ob alle in der Jahresabrechnung aufgelisteten Kosten auch tatsächlich zu Ihren und nicht lediglich zu Lasten des Vermieters gehen. Im Mietvertrag sollten alle Kostenpunkte aufgelistet sein, die Kosten verursachen.
- Heizkostenabrechnungen und Wasserkosten sind ein beliebtes Ärgernis, in der Regel allerdings für den Mieter. Das liegt vor allem daran, dass der Vermieter sich zunächst nur begrenzt in die Karten schauen lassen muss. Beispielsweise werden in großen Wohnanlagen Verbrauchsstände oft durch Dienstleister abgelesen, die allerdings nicht kontrollieren, in welchem Verhältnis die abgelesenen Werte mit den tatsächlichen Verbrauchskosten stehen. Die Kosten für Brennstoffe, Wasserrechnungen und andere Posten läuft ausschließlich beim Vermieter zusammen.
- Haben Sie ernste Zweifel an de Richtigkeit Ihrer Mietkostenabrechnung, sprechen Sie mit dem örtlichen Mieterverein. Hier kann man Ihnen auch anwaltliche Beratung vermitteln.
- Sie haben das Recht, in die einzelnen Abrechnungsunterlagen des Vermieters Einsicht zu nehmen, idealerweise mit der Unterstützung eines Anwalts. Besser sind zugesandte Kopien. Pro Kopie kann der Vermieter 50 Cent verlangen.
- Wenn absehbar ist, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis es mit Ihrem Vermieter zu Auseinandersetzungen um die Mietkostenabrechnung kommt, kann eine Rechtschutzversicherung hilfreich sein. Diese müssen Sie allerdings rechtzeitig abgeschlossen haben, bevor es zum Rechtsstreit kommt.
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