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Miete vom Sozialamt - Hinweise

Sozialamt zahlt nur angemessenen Mietbedarf.
Sozialamt zahlt nur angemessenen Mietbedarf.
Das Sozialamt zahlt die Miete, soweit sie angemessen ist. Zur reinen Kaltmiete gehören eine ganze Reihe weiterer Kostenpositionen, die ein Mietverhältnis ausmachen.

Das Sozialamt zahlt Ihnen die Miete, soweit sie angemessen ist. Mit dieser Vorgabe sind eine ganze Reihe von Problemen verbunden.

Das Sozialamt prüft Ihren Unterhaltsbedarf

  • Die Angemessenheit bestimmt sich vornehmlich durch die Wohnfläche, die Sie für Ihren Lebensbedarf benötigen. Für eine alleinstehende Person werden bis zu 50 qm als angemessen erachtet. Bei einem Vierpersonenhaushalt gelten 4 Wohnräume mit bis zu 90 qm als in Ordnung.
  • Wohnen Sie als alleinstehende Person in einer Wohnung mit 100 qm Wohnfläche, müssen Sie regelmäßig umziehen und Ihren Bedarf reduzieren. In der Regel haben Sie eine Übergangsfrist von 6 Monaten. Danach übernimmt das Sozialamt nur noch die angemessenen Kosten.
  • Als Nächstes prüft das Sozialamt den Wohnungsstandard. Ihre Aufwendungen sind nur angemessen, wenn sie nach Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen genügen und keinen Luxusstandard aufweisen. Dazu gehören insbesondere die Nebenkosten für die Unterhaltung der Wohnung. Müssten Sie auch für die Unterhaltung eines Swimmingpools in einem Mehrfamilienhaus aufkommen, wäre die Nutzung unangemessen.

Lassen Sie möglichst keine Mieten auflaufen

  • Beachten Sie, dass Sie vom Sozialamt nicht verlangen können, für in der Vergangenheit aufgelaufene Mietschulden ein Darlehen zu gewähren. Ausnahmsweise erhalten Sie ein Darlehen dann, wenn Sie dafür vernünftige Gründe vortragen können und Ihnen kein Verschulden zur Last gelegt werden kann.
  • Weiterhin übernimmt die Behörde neben der Miete die Heizkosten in der tatsächlichen Höhe. Maßgebend ist der Mietvertrag und die darin vereinbarte Nebenkostenvorauszahlung. Weitere Kosten bestimmen sich in der Regel nach der Betriebskostenverordnung, auf deren Grundlage der Vermieter Nebenkosten umlegen kann.

Lassen Sie sich im Bedarfsfall sozialrechtlich beraten. Angesichts leerer öffentlicher Kassen ist die Behörde naturgemäß bestrebt, ihren Kostenaufwand möglichst niedrig zu halten und Ihnen möglicherweise Leistungen vorzuenthalten, auf die Sie durchaus Anspruch hätten.

helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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