Was Sie benötigen
- Wohnberechtigungsschein
So beantragen Sie beim Sozialamt eine Wohnung
- Bevor Sie beim Sozialamt eine Wohnung beantragen können, sollten Sie einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Dies geht ganz einfach und Sie sollten Ihren Antrag und Ihre vollständigen Belege in Kopie an das Amt für Wohnungswesen in Ihrer Stadt richten.
- Den Wohnberechtigungsschein erhält jeder, der obdachlos ist oder dessen Einkommen sehr gering ist. Das Einkommen muss zu gering sein, um gemäß Wohnungsbindungsgesetz selbst eine Wohnung zu mieten. Dann erhalten Sie den Wohnberechtigungsschein, der Sie berechtigt, in eine vom Staat teilfinanzierte Sozialwohnung zu ziehen.
- Der Wohnberechtigungsschein kostet Sie eine Gebühr. Die Höhe dieser Gebühr variiert von Bundesland zu Bundesland. Sie zahlen in NRW ca. 10 Euro.
- Die Größe der Wohnung und die Anzahl der Räume ist allerdings von vorneherein festgeschrieben. Sie steht auf Ihrem Wohnberechtigungsschein. Sie können dies vorab in Erfahrung bringen, wenn Sie Ihren Sachbearbeiter beim Wohnungsamt fragen.
- Bekommen Sie bereits Hartz IV, zahlt das Sozialamt Ihre Nettokaltmiete inklusive Ihrer Betriebskosten. Darüber hinaus können Sie einen Heizkostenzuschuss beantragen. Sie können das Sozialamt auch beauftragen, die Miete direkt an Ihren Vermieter zu zahlen. Dann kommen Sie nicht in die Verlegenheit eines Verzuges.
- Wenden Sie sich an Ihren zuständigen Sachbearbeiter beim Sozialamt und beantragen Sie dort mit dem Wohnberechtigungsschein eine Wohnung. Fragen Sie genau, welche Formulare dieses Amt in Ihrer Stadt benötigt. Dies variiert stark. Tragen Sie die erforderlichen Dokumente in Kopie bei.
So können Sie in wenigen Schritten beim Sozialamt eine Wohnung beantragen.
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?