Wer seine Prüfung zum Meister ablegen möchte, kann Förderungen beim Staat beantragen. Außerdem steht den Anwärtern ein Meister-BAföG zur Verfügung.
- Genau wie Studenten erhält er dadurch Geld für seinen Lebensunterhalt. Besteht man die Prüfung, erhält man Abschläge auf die Darlehenssumme.
- Da es sich um ein Darlehn handelt, muss man das Meister-BAföG zurückzahlen.
- Nach dem Abschluss steht für den Abzahlungsbeginn eine Frist von 2 Jahren, die bis zu 6 Jahren gewährt werden kann.
Bei Abbruch des Lehrgangs das Meister-BAföG beenden
Wenn Sie den Lehrgang vorzeitig abbrechen, müssen Sie dies dem zuständigen BAföG-Amt mitteilen.
- Am besten Sie sprechen den Sachbearbeiter telefonisch an, um weitere Zahlungen an Sie sofort zu stoppen.
- Es ist wichtig, dass Sie dann den Lehrgangsabbruch nochmals schriftlich per Einschreiben senden.
- Leistungen, die Sie bis dato erhalten haben, sind von Ihnen zurückzuzahlen. Es gelten in der Regel auch für Sie die Rückzahlungsfristen.
Bei geringem Einkommen können Sie das Geld später zurückzahlen
Wie oft in diesem Lande sind die Grenzen schwammig gehalten. Es gibt einen Ermessungsspielraum des Mitarbeiters. Man wird sich bei Ihnen auf schriftlichen Weg in Verbindung setzen.
- So lange brauchen Sie keine Zahlungen zu leisten. Das Meister-BAföG zurückzahlen braucht man erst nach Aufforderung, die meistens nach 2 Jahren an Sie gesendet wird.
- Haben Sie keine Sorge, wenn es Ihnen gerade finanziell nicht gut geht. Für Alleinstehende gilt (Stand 2012) der monatliche Freibetrag von monatl. 1070 €. Wird er nicht überschritten oder liegt darunter, können Sie eine Stundung beantragen.
Das Meister-BAföG zurückzahlen ohne sich erneut zu verschulden
- Sind Sie in der Lage jeden Monat mindestens 128 € als Summe zu zahlen, sollten Sie dies tun. Sie kommen so am schnellsten von der Darlehensschuld weg.
- Größere Beträge sind natürlich gern gesehen. Doch übernehmen Sie sich nicht. Es macht keinen Sinn, wenn man sich dadurch vielleicht in weitere Schulden begibt.
Es handelt sich bei diesem Artikel um keinerlei Steuer- oder Rechtsberatung.
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