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Mehrwertsteuer auf Kalender - Hinweise

Die ermäßigte Mehrwertsteuer gilt nicht für Kalender.
Die ermäßigte Mehrwertsteuer gilt nicht für Kalender.
Wenn es um die Bezahlung von Drucksachen wie Zeitungen, Zeitschriften, Kalender oder Hörbücher geht, herscht hier in Deutschland ein Steuerwirrwar. Für das eine Produkt zahlen Sie 19 Prozent Mehrwertsteuer und für das andere plötzlich nur noch sieben Prozent. Doch wann gilt welcher Steuersatz?

Wenn Sie in Deutschland Druck-Erzeugnisse kaufen, werden Sie mit zwei unterschiedlichen Steuersätzen konfrontiert: sieben Prozent und 19 Prozent. Die Berechnung der Mehrwertsteuer hängt von der Art des Druck-Erzeugnisses ab.

Kalender - Klarheit bei der Umsatzsteuer

  • Die Frage nach der Mehrwertsteuer von Druck-Erzeugnissen kann sich Ihnen in zweierlei Hinsicht stellen: Erstens, wenn Sie solche Produkte im Laden kaufen (z. B. Zeitungen, Zeitschriften, Adressbuch, Kalender etc.) und zweitens, wenn Sie Druck-Erzeugnisse selbst in Auftrag geben und von der Druckerei eine Rechnung hierüber erhalten.
  • Der Gesetzgeber hat hier keine eindeutige Regelung geschaffen, doch es lässt sich zumindest ein wenig Klarheit schaffen. Nach § 12 UStG unterliegen Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und andere grafische Erzeugnisse grundsätzlich dem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent. Davon ausgenommen sind Veröffentlichungen, die vorwiegend dem Zwecke der Werbung dienen oder der wirtschaftliche Gehalt der Leistung anders eingestuft wird.
  • Wenn Sie also ein Produkt kaufen, dessen Informationsgehalt überwiegt bzw. es nicht für Werbezwecke dient, so zahlen Sie hierfür sieben Prozent Mehrwertsteuer. So verhält es sich beim Kauf von Zeitungen oder Zeitschriften.
  • Bei Kalendern ist die Sachlage anders. Dieser dient weder Werbezwecken noch Ihrer Information, sondern zählt zu Bürobedarf, der normal mit 19 Prozent besteuert wird.

Wann die vergünstigte Mehrwertsteuer noch gilt

  • Schon zu Zeiten von Friedrich II. galt die Devise, dass Lebensmittel sowie weitere Dinge des unmittelbaren täglichen Bedarfs weniger zu besteuern sind als Luxusgüter und Manufakturprodukte. Dieser Grundsatz besteht noch heute, auch wenn ein wenig Uneinigkeit darüber besteht, was zum täglichen Bedarf gehört.
  • Die ermäßigte Mehrwertsteuer zählt für Lebensmittel, für alles, was für die Tier- und Pflanzenzucht notwendig ist (früher war die Landwirtschaft ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor, an der Regelung hat sich bis heute nichts geändert) sowie für Fahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs (Busse, Bahnen und Taxi).
  • Letztendliche werden auch Kulturgüter mit nur sieben Prozent besteuert. Hierzu gehören beispielsweise Eintrittskarten für Schwimmbäder, Museen, Zirkusse, Zoos, Kinos und Theater, Leistungen gemeinnütziger Vereine, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und bestimmte Kunstgegenstände.
  • Büromaterialien wie Stifte, Papier, Drucker oder Kalender zählen nicht zu den Kulturgütern und werden daher mit 19 Prozent besteuert.
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