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Mehrheitswahlrecht - Definition

Den Unterschied zwischen Verhältnis- und Mehrheitswahlrecht sollte man kennen.
Den Unterschied zwischen Verhältnis- und Mehrheitswahlrecht sollte man kennen.
Immer wieder werden in der Politik Diskussionen um die Vor- und Nachteile des Mehrheitswahlrechtes laut. Um bei diesem Thema selbst eine fundierte Meinung vertreten zu können, ist es die wichtigste Voraussetzung, die grundlegende Definition dieses Wahlrechtssystem zu kennen.

Definition der absoluten und der relativen Mehrheitswahl

Generell muss beim Wahlrecht in Deutschland zwischen zwei verschiedenen Systemen unterschieden werden. Das eine davon ist die sogenannte Verhältniswahl und das andere das hier thematisierte Mehrheitswahlrecht.

  • Die Aussage, dass beim Mehrheitswahlrecht die Partei gewinnt, welche die Mehrheit der Stimmen bekommt, ist an sich nicht falsch, aber unvollständig. Vielmehr muss im Sinne einer genauen Definition zwischen einer relativen und einer absoluten Mehrheitswahl entschieden werden.
  • Bei der relativen Mehrheitswahl gewinnt tatsächlich die Person, die am meisten Stimmen bekommt. Die Hälfte aller Abgeordneten werden über die Abgabe der Erststimme bei den Bundestagswahlen auf diese Weise gewählt. 
  • Bei der absoluten Mehrheitswahl muss eine Partei für einen Wahlsieg dagegen mindestens die Hälfte aller Wählerstimmen auf sich vereinigen. Bekommt keine einzelne Partei so viele Stimmen, kommt es zur Bildung von Koalitionen, um auf diese Prozentzahl zu kommen.

Der Unterschied zwischen Mehrheitswahlrecht und Verhältniswahlrecht

Nicht selten wird die relative Mehrheitswahl mit dem Verhältniswahlrecht verwechselt. Dies ist nicht sonderlich überraschend, da das Adjektiv "relativ" ja auch auf eine bestimmte Relation oder eben ein Verhältnis hindeutet. Tatsächlich gibt es aber entscheidende Unterschiede zwischen den beiden Systemen.

  • Grundlegend ist, dass es beim Verhältniswahlrecht anders als beim Mehrheitswahlrecht überhaupt nicht um Mehrheiten geht. Vielmehr bestimmt der Anteil an Stimmen, die eine Partei bekommt, wie viele Sitze ihr im Parlament zustehen.
  • Alle Abgeordnetensitze, deren Besetzung nicht bereits über die Mehrheitswahl festgelegt wird, werden nach diesem Wahlrechtssystem verteilt. Hierbei zählen die in einem Bundesland abgegebenen Zweitstimmen.
  • Da die beiden Systeme bei der Bundestagswahl in Deutschland miteinander kombiniert werden, spricht man hier auch von einem personalisierten Verhältniswahlrecht.

Bei genauerem Hinsehen muss man natürlich noch weitere Spitzfindigkeiten und fortwährende Änderungen wie zum Beispiel das Auftreten von Überhangmandaten in diesem System berücksichtigen. Allerdings sollte diese grundlegende Definition ausreichen, um einen besseren Einstieg in das Thema zu finden.

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