Lohnsteuernachweise - welche gibt es?
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Lohnsteuer ist die Steuer, die Ihr Arbeitgeber von Ihrem Lohn oder Gehalt einbehält und an das Finanzamt bezahlt. Ob und in welcher Höhe diese Steuerabzüge anfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Diese sind zum einen die Höhe des Verdienstes, zum anderen Ihre persönliche Steuerklasse, Kinderfreibeträge oder sonstige Freibeträge.
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In Ihrer Lohnabrechnung werden die einbehaltene Lohnsteuer, Solizuschlag sowie die Kirchensteuer ausgewiesen. Je nach dem, für welchen Zweck Sie den Lohnsteuernachweis benötigen, können Sie eventuell bereits diese Abrechnung dafür verwenden.
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Zum Jahresende oder am Ende der Beschäftigung, falls Sie im Kalenderjahr aus dem Betrieb ausscheiden, erhalten Sie vom Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung. Die Bescheinigung enthält Ihr erhaltenes Bruttoentgelt sowie die vorgenommenen Abzüge für Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Auch dieses Papier können Sie als Lohnsteuernachweis verwenden.
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Falls Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben, erstellt das Finanzamt einen Steuerbescheid. Aus diesem ist zu ersehen, wie hoch die Steuer sein muss, die Sie zu bezahlen haben, und welche Steuer Sie bereits bezahlt haben. Die Differenz wird Ihnen erstattet oder wird vom Finanzamt eingefordert. Dieser Steuerbescheid ist der endgültige und richtige Nachweis, welche Lohnsteuer in dem Kalenderjahr von Ihnen bezahlt wurde.
Was versteht man noch unter dem Begriff?
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Mit dem Wegfall der Lohnsteuerkarte gibt es für die Jahre 2011 und 2012 keine neue Steuerkarte mehr. Es ist nach wie vor die Steuerkarte von 2010 gültig und darüber hinaus die „Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug“, den das Finanzamt als Ersatz für die Steuerkarte ausstellt. Als Ergänzung kann in Ausnahmefällen auch das Papier verwendet werden, das Ihnen als „elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale“ vom Finanzamt zugesandt wurde. Diese unterschiedlichen Unterlagen mit relativ komplizierten Namen werden häufig als Lohnsteuernachweis bezeichnet. Es ist eigentlich kein Nachweis über die bezahlte Lohnsteuer, sondern ein Nachweis über die Kriterien, wie Sie versteuert werden.
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Der Arbeitgeber hat die gesamte Lohnsteuer, die er bei der Abrechnung von seinen Mitarbeitern einbehält, an das Finanzamt zu überweisen. Diese Bezahlung erfolgt nicht nach Namen zugeordnet, sondern als Betrag, untergliedert in die verschiedenen Steuerabzüge. Als Nachweis, wie sich dieser Betrag zusammensetzt, gibt es ein Journal, in dem alle Mitarbeiter mit dem jeweiligen Steuerabzug versehen aufgeführt werden. Es dient also als Lohnsteuernachweis, wie sich die Meldung zusammensetzt.
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Wer keine Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber abgibt, weil er zum Beispiel einen Minijob hat, erhält keinen Lohnsteuernachweis, da dieser Verdienst nicht versteuert wird. Zwar wird eine pauschale Steuer abgezogen, die bei manchen Arbeitgebern vom Arbeitnehmer selbst bezahlt werden muss, aber es handelt sich hier nicht um eine Lohnsteuer im eigentlichen Sinn. Diese pauschale Steuer ist keine persönliche Lohnsteuer und kann daher weder bei einer Einkommensteuererklärung zurückgefordert, noch in einem Lohnsteuernachweis ausgewiesen werden.
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