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Logopäde - was die Krankenkasse bezahlt

Fehlendes Sprachvermögen kann durch Logopädie trainiert werden.
Fehlendes Sprachvermögen kann durch Logopädie trainiert werden.
Ein Logopäde kann Kindern und Erwachsenen helfen, eine bessere Aussprache zu erlangen. Vor allem bei Krankheiten oder Behinderungen ist dies besonders wichtig. Die Verordnungen werden jedoch nicht immer von der Krankenkasse bezahlt.

Eine Logopädie wird von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt, wenn eine Notwendigkeit vorliegt und wenn der Arzt eine entsprechende Verordnung ausstellt. Trotzdem gibt es eine zeitliche Begrenzung, es sei denn, es liegt eine strenge Indikation vor.

Der Logopäde wird für bis zu sechzig Stunden bewilligt

  • Eine Verordnung für Logopädie wird in der Regel zunächst für einen Zeitraum von zehn Stunden ausgestellt. Eine Stunde bedeutet, dass der Logopäde oder die Logopädin 45 Minuten mit Ihnen oder Ihrem Kind arbeitet. Nach Ablauf der zehn Therapiestunden muss der Logopäde einen Bericht schreiben. Aus diesem entnimmt der Arzt, ob die Therapie fortgeführt werden muss oder ob es nicht notwendig ist.
  • Natürlich müssen Sie Bereitschaft für die Therapie zeigen, und auch für Kinder ist es wichtig, dass diese gut mit dem Logopäden zusammenarbeiten können. Andernfalls ist es schwierig, einen positiven Therapieverlauf zu erzielen. Wenn Sie bereit sind, die Therapie fortzuführen und wenn Sie merken, dass Sie oder Ihr Kind davon profitieren, sollten Sie das dem Logopäden mitteilen. Er kann auch auf Ihren Wunsch hin auf dem Therapiebericht eine Fortsetzung empfehlen. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn er weiterhin Schwerpunkte sieht, an denen er arbeiten kann.
  • Insgesamt sechzig Therapiestunden werden in der Regel bewilligt. Dies bedeutet, dass Sie sechsmal in Folge eine Verordnung bekommen, auf der je zehn Therapiestunden genehmigt wurden. Nach dem Ablauf einer jeden Verordnung bekommen Sie vom Logopäden einen Therapiebericht, den Sie Ihrem Arzt vorlegen müssen. Dieser entscheidet dann über eine weitere Verordnung.

Wann die Krankenkasse mehr als sechzig Stunden bezahlt

  • Sind die sechzig Stunden erreicht, muss ab der siebten Verordnung eine strenge Indikation für die Fortführung der Therapie vorliegen. Diese ist bei Behinderungen, Unfällen oder schweren Krankheiten gegeben. Zu diesen gehört beispielsweise ein Schlaganfall. Wenn Sie unter einer dieser Krankheiten leiden oder ein Kind oder einen Angehörigen betreuen, sollten Sie auf die Fortführung der Therapie bestehen, auch dann, wenn die sechzig Stunden überschritten sind.
  • Sollten Sie die sechzig Stunden überschritten sein und Ihr Arzt die siebte Verordnung ablehnen, können Sie auch ein Vierteljahr pausieren. Dies ist sinnvoll, wenn Sie mit Ihrem Logopäden die Therapie fortführen möchten. Danach zählen die bereits bekommenen Stunden nicht mehr mit. Sie können von vorn beginnen und wieder sechsmal zehn Stunden Therapie von der Krankenkasse bezahlt bekommen.
helpster.de Autor:in
Caroline Schröder
Caroline SchröderCaroline hat mit ihren Artikeln in Elektronik & Computer ihre Hobbys zum Beruf gemacht. Ihre Schwerpunkte sind Unterhaltungselektronik und Fotografie. Als gelernte Krankenschwester gibt sie fachkundige Auskunft über viele Themen bezüglich Gesundheit.
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