Der Sinn einer Kur
Wenn Ihr Arzt Ihnen eine Kur verschrieben hat, die von der Krankenkasse beziehungsweise dem Rentenversicherungsträger bewilligt wurde, hatte Ihr Arzt mit der Kur einen bestimmten Sinn im Auge: Sie sollen wieder gesund werden! Entweder sind Sie körperlich oder psychisch in Mitleidenschaft gezogen, sodass Sie professionelle Hilfe benötigen, um wieder ganz gesund zu werden.
- Wird eine Kur bewilligt, hält der Kostenträger ist für ratsam, wenn die Therapie abseits der häuslichen Umgebung stattfindet, sodass Sie Abstand gewinnen können. Neben der räumlichen Entfernung ist außerdem die Therapievielfalt in einer Reha-Klinik wichtig, wenn bestimmte Krankheiten oder Verletzungen kuriert werden sollen.
- Bevor Sie Ihre Kur abbrechen, sollten Sie sich daher überlegen, ob Sie zu Hause bei einer ambulanten Therapie den gleichen Erfolg erhalten könnten. Wahrscheinlich nicht, sonst wären Sie nicht in Kur.
- Denken Sie außerdem darüber nach, was hinter Ihrem Wunsch stecken könnte, abbrechen zu wollen. Sind Sie wirklich unzufrieden mit den Therapeuten? Geht es den Daheimgebliebenen wirklich so schlecht ohne Sie? Ist das Heimweh wirklich so groß? Eventuell verstecken sich hinter diesen Vorwänden Gründe, an die Sie bisher nicht dachten. Warum wollen Sie wirklich nach Hause?
- Bedenken Sie außerdem, dass es eine längere Zeit dauern wird, bis Sie erneut eine Kur bewilligt bekommen würden, wenn Sie Ihre jetzige Kur abbrechen.
Abbrechen der Kur oder durchhalten?
- Natürlich gibt es immer Gründe, warum man eine Kur abbrechen will, die für jeden nachvollziehbar sind. Ein Kind oder der Partner erkrankt oder Unruhe an der Arbeitsstelle lässt oft den sofortigen Wunsch aufkommen, die Kur abbrechen zu wollen.
- Da eine Kur allerdings nicht sehr günstig ist, werden die Kosten übernommen. Wenn Sie Ihre Kur abbrechen, kann es passieren, dass sich die Krankenkasse beziehungsweise der Rentenversicherungsträger bei Ihnen meldet und die angefallenen Kosten von Ihnen zurückverlangt. Schnell kann da eine relativ hohe Summe zusammenkommen, für die Sie sich unter Umständen verschulden müssen.
- Bevor Sie also unüberlegt Ihre Kur abbrechen, halten Sie Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt im Reha-Zentrum. Wenn dieser Ihnen bescheinigt, dass zum entsprechenden Zeitpunkt keine Gründe gegen einen Abbruch vorliegen, wird der Kostenträger wahrscheinlich kulant sein. Allerdings kommt es auf die Art der Kur an und weswegen Sie in Kur sind.
- Ob und wie viel Sie eventuell zurückzahlen müssen, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Fragen Sie vor einem Abbruch bei Ihrem Kostenträger nach, wie es sich in Ihrem individuellen Fall verhält.
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