Was Sie benötigen
- Eingetragene Grundschuld
Wenn Sie bei der Bank eine Baufinanzierung beantragen, lässt sich die Bank zur Absicherung des Ihnen zu gewährenden Baudarlehens eine Grundschuld ins Grundbuch eintragen. Können Sie über die Zinsen nicht mehr bezahlen, kann die Bank die Grundschuld verwerten und Ihre Immobilie zwangsversteigert.
Löschungsbewilligung stellt Grundbuch lastenfrei
- Wenn Sie das Darlehen vereinbarungsgemäß zurückzahlen, wird das Sicherungsinteresse der Bank hinfällig. Sie muss Ihnen die Grundschuld zurückgewähren.
- Die Rückgewähr der Grundschuld kann dadurch geschehen, dass die Bank auf die Grundschuld verzichtet und diese im Grundbuch zur Löschung bringt. Die Bank erteilt Ihnen eine Löschungsbewilligung. Mit dieser Löschungsbewilligung kann der Rechtspfleger beim Grundbuchamt auf Ihren Antrag die zugunsten der Bank eingetragene Grundschuld löschen. Bei einer Grundschuldsumme von beispielsweise 150.000 € fallen 280 € Gebühren an.
- Die Grundschuld hat nun gegenüber einer Hypothek den Vorteil, dass sie verkehrsfähig ist. Sie können die Grundschuld also mehrfach verwenden.
- Wenn Sie Ihre Immobilie nach einiger Zeit erneut mit einem Darlehen belasten möchten, benötigen Sie zur Sicherheit für die Bank erneut eine Grundschuld. Da Sie die alte Grundschuld gelöscht haben, müssen Sie eine neue Grundschuld bestellen. Dafür fallen erneut Gebühren an.
Grundschuld abtreten lassen und erneut verwenden
- Eine bessere Möglichkeit besteht darin, dass Sie sich keine Löschungsbewilligung erteilen lassen, sondern die Bank bitten, die noch im Grundbuch eingetragene Grundschuld an Sie abzutreten. Dann werden Sie selbst Inhaber dieser Grundschuld und bestimmen, ob Sie die Grundschuld irgendwann einmal nochmals verwenden wollen oder nicht.
- Bei einer Grundschuldsumme von 150.000 € fallen Gebühren von lediglich 210 € an. Die Abtretung kann ohne Ihre Zustimmung erfolgen. Ein Notartermin ist nicht notwendig.
- Die Löschungsbewilligung spielt auch dann eine Rolle, wenn Sie selbst als Käufer einer Immobilie auftreten und im Grundbuch zu Lasten des Verkäufers noch Grundschulden oder andere Belastungen eingetragen sind. Da Sie die Immobilie lastenfrei erwerben möchten, müssen die im Grundbuch noch eingetragenen Gläubiger auf ihre Rechte verzichten und jeweils einen Löschungsbewilligung erteilen.
Zu treuen Händen des Notars
- Eine Löschungsbewilligung wird auch oft zu treuen Händen des Notars erklärt. Dies spielt dann eine Rolle, wenn Sie eine Immobilie kaufen wollen und im Grundbuch eine Grundschuld zulasten des Verkäufers eingetragen ist.
- Dessen Bank erklärt dann die Löschungsbewilligung, verbunden mit der treuhänderischen Auflage an den Notar, von dieser Löschungsbewilligung nur Gebrauch zu machen, wenn Sie als Käufer den Kaufpreis zahlen und der Kaufpreis zur Löschung des der Grundschuld zu Grunde liegenden Darlehens verwendet wird.
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?