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Lieferbedingung "ab Werk" - darauf sollten Sie achten

Lieferbedingung ab Werk bedeutet Sie haften!
Lieferbedingung ab Werk bedeutet Sie haften!
Es gibt unterschiedliche Lieferbedingungen, die Sie unterscheiden können sollten. Im Warenverkehr ist dies oftmals gar nicht so einfach. Beachten Sie hierzu einige hilfreiche Hinweise und erfahren Sie was genau "ab Werk" bedeutet.

Die Lieferbedingung „ab Werk“ vereinbaren

  • Prüfen Sie zuerst den Liefervertrag oder in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Vereinbarung, dass „ab Werk“ geliefert wird, so sollten Sie genau wissen, was dies bedeutet.
  • Die Lieferbedingungen „ab Werk“ sagen aus, dass der Lieferant kein Zwischenlager nutzt, sondern die Ware frei ab Werk liefert.
  • Die Lieferbedingungen „ab Werk“ bedeuten für Sie, dass Sie die Lieferkosten übernehmen.
  • Die Lieferbedingungen, nach denen „ab Werk“ geliefert wird haben auch Auswirkungen auf den Eigentums- und Gefahrenübergang. Sie tragen als Käufer die Haftung ab Werk. Das bedeutet, wenn das Produkt beim Verladen oder Unterwegs kaputt geht, tragen Sie die Haftung für den Schaden.
  • Sie sollten stets beachten, dass Sie bei einer Vereinbarung „ab Werk“ auch die Kosten für den Zoll tragen müssen. Dies übernimmt nicht der Hersteller oder Verkäufer.
  • Sie können bei einer Lieferung „ab Werk“ das Produkt selbst bei dem Werk abholen und tragen dann das Risiko für den Transport.

Wissenswertes über Lieferbedingungen

  • Die Lieferbedingungen sind stets frei aushandelbar. Sie können eine Lieferung ab Werk oder freu Haus vereinbaren.
  • Beachten Sie, dass Sie unterschiedliche Lieferbedingungen mit Ihrem Vertragspartner vereinbaren können.
  • Sie sollten stets wissen, dass Lieferbedingungen und die Verteilung der Kosten klar definiert sind. Handeln Sie eine Lieferung „frei Haus“ ab, so bedeutet dies etwas völlig anderes als eine Lieferung „ab Werk“. Sie sollten die Unterschiede kennen, so kommen keine Missverständnisse zustande.
  • Die Konditionen finden Sie immer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in dem Liefervertrag. Überprüfen Sie beides, bevor Sie unterzeichnen.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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