Was Sie benötigen
- Augenarzt
- Antragstellung
So beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse die Augen-OP
Es gibt viele verschiedene Ursachen, warum sich jemand einer Augen-OP unterzieht oder auch unterziehen muss. Dies kann das Schielen sein, ein Sehfehler verbunden mit Kurz- oder Weitsichtigkeit oder der Graue Star. Dementsprechend gibt es auch verschiedene Operationstechniken, damit ein Sehfehler behoben werden kann. Die meisten Menschen möchten sich operieren lassen, um ohne Brille oder Kontaktlinsen durch Leben zu gehen. Meist sind es die Kosten, die viele Menschen von einer Augen-OP abhalten.
- Wann werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen? Zum einen gibt es die Möglichkeit, von der Krankenkasse einen Zuschuss zu bekommen und zum anderen gibt es Augenerkrankungen, die eine Augen-OP rechtfertigen und bei der die Krankenkassen die OP-Kosten voll übernehmen.
- Wenn keine medizinische Notwendigkeit besteht, beispielsweise, um die Sehfähigkeit durch eine Laserbehandlung wiederherzustellen, zählt das zu individuell finanzierenden Gesundheitsleistungen. Die Kosten werden dann leider nicht übernommen.
- Sobald Ihr Augenarzt Ihnen eine medizinische Notwendigkeit diagnostiziert, werden die Kosten auch von der Krankenkasse voll übernommen. Dies ist aber von der Krankenkasse abhängig, welche Erkrankungen des Auges zu einer medizinischen Notwendigkeit zählen.
- Sie als Privatversicherte haben wesentlich bessere Chancen, bei Ihrer Versicherung einen Zuschuss zu bekommen oder sogar die gesamten Kosten. Sie benötigen ein ärztliches Attest mit der Indikation und der Diagnose. Diese reichen Sie bei Ihrer privaten Versicherung ein.
- Informieren Sie sich vorab bei Ihrer Kasse, welche Indikationen anerkannt werden: Zum Beispiel kann das der Linsenaustausch beim Grünen Star sein oder die Sehfähigkeit fällt bei beiden Augen unterschiedlich aus. Ebenso ist es wichtig, dass Sie durch eine Augen-OP Ihrer beruflichen Tätigkeit weiter nachgehen können.
- Der Augenarzt kann sich bei entsprechender Indikation mit Ihrer Krankenkasse ebenfalls in Verbindung setzen und einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.
- Falls er dies nicht übernimmt, lassen Sie sich den Antrag von Ihrer Kasse zuschicken, füllen diesen aus und legen entsprechende Unterlagen Ihres Augenarztes bei.
Bedenken Sie, dass bei ästhetischen Operationen, das heißt, wenn Sie die Brille einfach nur loswerden möchten, keine Kosten von der Kasse übernommen werden. Das müssen Sie aus eigener Tasche leisten.
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