Als Lehrer stehen Sie im Zentrum des Geschehens, nämlich im Unterricht vor Ihren Schülern und in der Elternsprechstunde vor den Eltern. Ihre Lehrerrechte sollten Sie daher kennen.
Auch als Pädagoge haben Sie Lehrerrechte
- Zwischenmenschliche Beziehungen gestalten sich immer schwierig, vor allem, wenn Sie auf der Seite stehen, die der anderen Seite übergeordnet ist, anweisungsberechtigt sind oder Entscheidungen treffen müssen, die andere belasten.
- Kommt es dann zu Auseinandersetzungen, kommt es darauf an, um was es geht.
- Grundsätzlich gilt, dass es immer gut ist, eine gewisse Distanz zu wahren. Auch in einem Unternehmen ist der Vorgesetzte darauf bedacht, zu seinen Untergebenen einen gewissen Abstand zu wahren. Sobald eine Beziehung zu persönlich wird, besteht die Gefahr, dass sie ausgenutzt wird und Sie keine Möglichkeit mehr haben, eine Entscheidung durchzusetzen. Sie fühlen sich moralisch gehemmt und meinen, es allen recht machen zu müssen.
Suchen Sie das Gespräch
- Kommt es zu Konflikten, sollten Sie immer das Gespräch suchen. Wichtig ist, den betreffenden Sachverhalt so gut es geht, aufzuklären. Nur wenn alle Fakten klar sind, können Sie sachgerecht argumentieren und Ihren Standpunkt rechtfertigen.
- Ihre Lehrerrechte bestimmen sich nach allgemeinen gesetzlichen Regeln, die für jeden Bürger gelten. Es gibt kein Schulgesetzbuch, in dem Ihre Rechte im Detail aufgelistet und abfragbar wären. Ihre Pflichten ergeben sich aus Ihrer Aufsichtspflicht, einer gewissen Fürsorgepflicht und Ihrem Weisungsrecht, das Sie anhält, alles zu tun, was den Schüler zu einem ordentlichen und zielgerechten Lernen anleitet.
- In unserer Rechtsordnung gilt zwar das Persönlichkeitsrecht des einzelnen Menschen, dem die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit garantiert wird. Diese findet ihre Grenze aber immer dort, wo das Persönlichkeitsrecht eines anderen Menschen beginnt. Überschneiden sich beide Rechte, muss ein Kompromiss gefunden werden, der darin besteht, dass beide Parteien ihren Freiheitsdrang einschränken.
Ihre Entscheidung ist ermessensbezogen
- Als Lehrer entscheiden Sie über die Leistungen Ihrer Schüler. Ihr Handel ist eine Art Verwaltungshandeln, das Sie im Auftrag des Schulträgers ausüben. Ihnen steht ein Ermessensspielraum zu, den Sie innerhalb der vom Gesetzgeber und dem Schulträger gezogenen Grenzen ausüben dürfen. Nur dort, wo Ihnen ein Schüler Ermessensmissbrauch oder Ermessensfehlgebrauch nachweisen kann, müssen Sie sich korrigieren lassen.
- Solange Sie sich in Ihrem Ermessensrahmen bewegen, ist Ihre Entscheidung unumstößlich. Sie sollten daher in der Lage sein, Ihre Ermessensentscheidung anhand objektiver Kriterien für den Schüler nachvollziehbar zu begründen und den Eindruck vermeiden, Sie entscheiden willkürlich.
Holen Sie sich Rückendeckung
- Kommt es dann zu Problemen, sollten Sie alle Gesprächsmöglichkeiten ausschöpfen. Oft hilft, sich mit einem Lehrerkollegen auszutauschen, um dessen Erfahrungen kennenzulernen und das eigene Verhalten zu reflektieren. Im Zweifel besprechen Sie sich mit dem Klassenlehrer oder Ihrem Direktor und holen sich Rückendeckung.
- Gibt es einen Elternbeirat oder einen Elternsprecher, erörtern Sie mit ihm die Situation und bitten, vermittelnd tätig zu werden.
- Beachten Sie, dass ein Schüler oder die Eltern sich je nach Bundesland beim Kultusministerium oder Schulamt formal beschweren können. Kommt es zu keiner Klärung, ist für öffentliche Schulen das Verwaltungsgericht, für Privatschulen das Amtsgericht zuständig.
- Machen Eltern geltend, ihr Kind sei von Ihnen benachteiligt worden, sind die Eltern beweispflichtig. Zweifel gehen zu Lasten des Beschwerdeführers.
- Werden Sie beleidigt oder bedroht, liegt eine Straftat vor. Hier sollten Sie eine Strafanzeige in Betracht ziehen, wenn Sie vermeiden wollen, dass die Situation eskaliert oder unbeherrschbar wird.
- Informieren Sie sich über Ihre Lehrerrechte anhand eines Leitfadens.
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