Was Sie benötigen
- nötige Unterlagen vom Standesamt
- Termin beim Standesamt
- Personalausweise oder Reisepass
- Geburtsurkunden
- aktuelle Meldebescheinigung
Eine Lebenspartnerschaft ist quasi das Synomnym für eine Ehe bei Gleichgeschlechtlichen. Hieraus entstehen viele Vorteile, wie auch einige Nachteile. Die Regelungen hierüber finden sich im Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG wieder.
Die Wirkungen einer Lebenspartnerschaft
- Eingetragene Lebenspartner können einen gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen tragen. Meist wird hierfür der Name einer der beiden Partner bestimmt.
- Lebenspartner leben in einer lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft. Das bedeutet, dass beide Seiten füreinander Verantwortung und Fürsorge tragen.
- Eingetragene Lebenspartner setzen sich einer Verpflichtung zum Lebenspartnerschaftsunterhalt aus. Sie leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
- Auch Regelungen in Bezug auf Kinder sowie auf das Erbrecht sind im Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) getroffen.
Wie sich Lebenspartner eintragen
- Voraussetzung für das Eintragen einer Lebenspartnerschaft ist, dass beide Lebenspartner volljährig, nicht verheiratet und geschäftsfähig sind.
- Die Eintragung erfolgt beim Standesamt nach vorheriger Anmeldung und Prüfung. Es sind alle erforderlichen Dokumente und Ausweise vorzubringen.
- Liegt nichts gegen eine Eintragung vor, wird ein Termin mit dem Standesbeamten gemacht.
- Meist findet die tatsächliche Begründung über die Lebenspartnerschaft dann im Trauzimmer des Standesamtes durch den Standesbeamten statt und ist vergleichbar mit der amtlichen Eheschließung.
Fazit: Auch für eine eingetragene Lebenspartnerschaft gelten Gesetze und Pflichten. Diese werden im Lebenspartnerschaftsgesetz beschrieben. Die tatsächliche Eintragung der Lebenspartnerschaft findet meist beim Standesamt statt.
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