Schritte zur Adoption
Der Weg zur Adoption oder Inpflegenahme eines Kindes sollte zunächst über das Jugendamt gehen.
- Je nachdem, in welcher Stadt Sie leben, kann das Jugendamt andere Anforderungen an Sie stellen. Beispielsweise kann von Ihnen verlangt werden, dass Sie Vorbereitungsseminare besuchen. Sogar, wenn nicht verlangt, kann es hilfreich sein, an solchen teilzunehmen, denn eine Adoption ist oft eine noch größere Verantwortung als das Kinderkriegen.
- Ein Gesprächstermin beim Jugendamt ist der erste Schritt. Hier wird man Sie schließlich über sämtliche Anforderungen informieren. Derzeit sind als Anforderungen vor allem drei Dinge zu bedenken.
- So müssen Sie einen Nachweis erbringen, dass Sie über die finanziellen Mittel verfügen, ein Kind aufzunehmen, wobei hier der Einkommensdurchschnitt für gewöhnlich ausreicht, um das Jugendamt zu überzeugen.
- Potenzielle Adoptiveltern müssen Nachweise über ihre Gesundheit erbringen. Suchterkrankungen, psychische Erkrankungen sowie sämtliche lebensverkürzenden oder ansteckenden Krankheiten können dazu führen, dass Sie abgelehnt werden.
- Neben einem polizeilichen Führungszeugnis ist dem Jugendamt ein Lebensbericht vorzulegen, der mit über den Ausgang des Anerkennungsverfahrens bestimmt. Vorstrafen sollten am besten überhaupt nicht vorhanden sein. Trotz dessen kann trotz solcher eine Adoption zugelassen werden.
- Sämtliche Vergehen an Kindern und alle Sexualvergehen schließen die Adoption aus. Auch vergangene Gewaltverbrechen erschweren Ihren Stand, wobei beispielsweise Diebstähle oft nicht als Hinderungsgrund für die Adoption betrachtet werden.
In dem vorzulegenden Lebensbericht lässt sich im Falle von Vorstrafen beispielsweise erklärend auf die Vorfälle eingehen. Der Lebensbericht nämlich ist dazu da, sich den Sachverständigen vorzustellen, den bisherigen Lebenslauf zu schildern und auf die Hintergründe des Adoptionswunsches einzugehen.
Lebensbericht schreiben
Ein Lebensbericht ist kein Lebenslauf. Eine knappe und neutrale Schilderung Ihres Lebensgangs wird einen Sachverständigen nicht unbedingt auf Ihre Seite ziehen.
- Seien Sie ruhig emotional, aber achten Sie darauf, es nicht zu übertreiben. Ein gelungenes Schreiben ist eine Gratwanderung zwischen sanfter Emotionalität und Kontrolliertheit. Es soll den Sachverständigen zeigen, dass Ihre Persönlichkeit dazu fähig ist, ein Kind bei sich aufzunehmen. Extreme Gefühlsausbrüche im Lebensbericht können den Eindruck hinterlassen, dass Sie labil sind, während umgreifende Emotionslosigkeit vermuten lassen kann, dass Sie etwas verbergen.
- Im Falle, dass Sie bereits Kinder haben, dürfen Sie auf jene selbstverständlich eingehen. Achten Sie dabei darauf, dass Sie sich selbst als Elternteil nicht glorifizieren. Im Zuge eines Lebensberichts können beispielsweise auch erkannte Erziehungsfehler geschildert werden.
- Neben all Ihren Wünschen können Sie schließlich auch Ängste beschreiben. Zeigen Sie den Sachverständigen, dass Sie die schönen Seiten der Adoption und des Elterndaseins freudig erwarten, dabei jedoch genauso wissen, dass jedes Elterndasein auch mit Schwierigkeiten und Verzichten verbunden ist. Eine zu rosarote Schilderung Ihrer Erwartungen und Wünsche kann Sachverständige denken lassen, Sie wären ignorant oder naiv.
- Beschreiben Sie neben Ihren Vorzügen und Wünschen auch Ihre Fehler und Ängste, so kann ein solches Vorgehen von hohem Bewusstsein zeugen und ein solches kann Sachverständige schließlich von Ihrer Eignung überzeugen.
- Beschönigen Sie Ihren Lebenslauf niemals, sondern bleiben Sie bei der Erstellung des Lebensberichts immer offen und ehrlich. Sachbearbeiter lesen täglich dutzende Lebensberichte und spätestens im direkten Gespräch werden Sie sämtliche Lügen nicht mehr vor ihnen verbergen können.
- Achten Sie darauf, dass Ihr Schreiben weder zu lang noch zu kurz wird. Zwar gibt es hier keine festen Vorlagen, jedoch sollten Sie sich mit einer Länge zwischen fünf und zehn Seiten zufriedengeben, da Sachbearbeiter täglich dutzende Lebensberichte lesen müssen und auch ihre Aufmerksamkeit sich irgendwann erschöpft.
- Abschließend sind die Vorgaben zu beachten, die Ihr Jugendamt an das Schreiben stellt. Jene können sich von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterscheiden, immer jedoch sollten aus dem Schreiben hervorgehen, wer Sie sind, sodass der Lebensbericht schließlich als Anknüpfungspunkt für persönliche Gespräche zwischen Ihnen und dam Jugendamt dienen kann.
Es seien Ihnen an dieser Stelle viel Glück und ein wundervolles Elterndasein gewünscht. Solange Sie bewusst, offen und ehrlich an die Sache gehen, kann Ihnen schließlich kaum etwas passieren.
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