Ledige Frau - persönliche Voraussetzungen für die Adoption
- Wer als alleinstehende Frau ein Kind adoptieren möchte, muss laut Gesetz mindestens 25 Jahre alt und darf maximal 40 Jahre älter als das Kind sein.
- Des Weiteren sollte das soziale Gefüge um die Adoptivmutter stabil sein.
- Vorstrafen oder Schulden wären ein Ausschlusskriterium, daher sollten sowohl das polizeiliche Führungszeugnis als auch die Schuldnerauskunft ohne Eintragung sein.
- Die zukünftige Mutter sollte nachweislich gesund sein. Das heißt, dass schwere oder ansteckende Krankheiten, die ggf. sogar die Lebenserwartung absenken, in jedem Fall ein Ausschlusskriterium für eine Adoption wären.
- Auch prüft die Adoptionsvermittlungsstelle, ob der Lebenswandel der zukünftigen Mutter sowie die Einstellung zur Erziehung von Kindern und die Vorstellungen bezüglich der Zukunft des zu vermittelnden Kindes im Sinne des Kindes sind.
Weitere Kriterien, die alleinstehende Frauen erfüllen müssen
- Ein wichtiges Kriterium ist das Einkommen. Dieses sollte durch einen festen Arbeitsvertrag oder ähnliches gesichert sein.
- Gleichzeitig sollte aber gewährleistet sein, dass die Adoptivmutter dem Kind trotz Beruf gerecht wird.
- Die Wohnung, in die das Kind nach der Adoption einziehen soll, sollte kindgerecht gestaltet werden und auch die Aufnahme eines Kindes erlauben.
Wenn alle wichtigen Kriterien durch die alleinstehende Frau erfüllt wurden, besteht die Möglichkeit, ein Kind zu übernehmen. Für die Übernahme müssen allerdings auch die leiblichen Eltern - oder ersatzweise ein gesetzlicher Vertreter oder das Vormundschaftsgericht - ihre Einwilligung geben.
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