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Auftragsstornierung - das sollten Sie beachten

Wenn Sie einen Auftrag stornieren müssen, sollten Sie mit dem Unternehmer persönlich sprechen.
Wenn Sie einen Auftrag stornieren müssen, sollten Sie mit dem Unternehmer persönlich sprechen. © Rainer_Sturm / Pixelio
Aufträge sind schnell erteilt, manchmal auch zu schnell. Was aber müssen Sie tun, wenn Sie den Auftrag auf einmal stornieren müssen? Was für Sie bei einer Auftragsstornierung wichtig ist, erfahren Sie hier.

Wie das mit der Auftragsstornierung funktioniert

Eine Auftragsstornierung funktioniert ähnlich wie eine Kündigung, sodass Sie sich auch an die dabei übliche Form halten können.

  • Die Auftragsstornierung sollte zu Ihrer Sicherheit schriftlich erfolgen. In Ihr Schreiben gehören unbedingt Ihre Anschrift, Ort, Datum und die Unterschrift des Auftraggebers. So fern vorhanden, ist auch die Angabe der Auftragsnummer sinnvoll.
  • Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, sollten Sie die Auftragsstornierung als Einschreiben versenden. So wissen Sie genau, wann das Schreiben den Empfänger erreicht hat.

Was Sie bei der Stornierung beachten sollten

  • Es kann generell auch in Ihrem Interesse sein, dass Sie die Stornierung Ihres Auftrags nicht nur förmlich aussprechen. Reden Sie so fern möglich mit der entsprechenden Firma. 
  • Wenn der Auftrag aus verschiedensten Gründen nur terminlich um einige Monate verschoben wird, können Sie sich auf dem Weg vielleicht sogar komplett Kosten sparen. Gehen Sie auf die Mitarbeiter zu, erläutern Sie, dass der Auftrag aufgeschoben, aber nicht aufgehoben ist, und hoffen Sie dabei auf ein offenes Ohr. In diesem Fall kann sich vor allem die Beauftragung eines mittelständischen Unternehmens aus Ihrem Wohnort rentieren.
  • Achten Sie unbedingt auf Fristen. In den Vertragsvereinbarungen sind in der Regel sowohl die Fristen als auch die Kosten einer Auftragsstornierung angegeben. Wenn Ihnen die Kosten unangemessen hoch vorkommen, bleibt nach dem Gespräch mit dem Unternehmen nur noch der Weg zum Anwalt.
  • Generell kann die Firma Ihnen bereits entstandene Kosten in Rechnung stellen. Teurer wird es vor allem dann, wenn bereits Material oder zusätzliches Personal für den Auftrag beschafft wurde. Wen diese/s nicht anderweitig genutzt werden kann, können Sie auch hier damit rechnen, dass ihnen die Kosten in Rechnung gestellt werden.
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