- Ein Lastschriftverfahren bietet sich immer dann an, wenn Sie in regelmäßigen Abständen Leistungen eines Vertragspartners annehmen, also zum Beispiel bei Telefonrechnungen oder Mitgliedsbeiträgen. Es hat den Vorteil, dass Sie mit der Zahlung nicht in Verzug geraten und sich nicht darum kümmern müssen.
- Sie müssen einem Lastschriftverfahren immer schriftlich zustimmen, damit der Vertragspartner oder Anbieter berechtigt ist, Geld von Ihrem Konto abzubuchen.
- Es ist trotzdem ratsam in regelmäßigen Abständen die Abbuchungen auf Ihren Kontoauszügen zu kontrollieren.
Lastschriftverfahren richtig kündigen
- Wenn Sie das Lastschriftverfahren kündigen wollen, weil es beispielsweise zu Fehlbuchungen gekommen ist oder der Vertrag endet, brauchen Sie dazu nicht die Zustimmung ihres Vertragspartners.
- Es reicht bei Ihrer Hausbank anzurufen oder vorbei zu gehen. Die Abbuchungen werden dann gestoppt.
- Sie können dem Vertragspartner auch schriftlich eine Kündigung schicken, die die Erlaubnis zur Abbuchung widerruft. Ein einfaches Aufforderungsschreiben genügt. Allerdings kann es etwas dauern, bis Ihr Schreiben in der Buchhaltung des Vertragspartners ankommt und das Lastschriftverfahren eingestellt wird, sodass es in jedem Fall sicherer ist, Ihre Kündigung über Ihre Hausbank abzuwickeln.
- Wenn Sie Onlinebanking betreiben, können Sie in wenigen Minuten das Lastschriftverfahren kündigen. Dazu suchen Sie den letzten Abbuchungsposten auf und finden dort in der Regel einen Button, der Ihnen erlaubt, die Lastschrift zurückzugeben bzw. zu kündigen. Alle weiteren Abbuchungen werden damit sofort eingestellt.
- Stellen Sie das Lastschriftverfahren ein, obwohl Sie weiterhin Kunde bei dem Abbuchenden bleiben, sollten Sie sich zuvor mit diesem in Verbindung setzen und ihn darüber informieren. So können Sie rechtzeitig auf andere Zahlungsverfahren umsteigen und geraten mit der nächsten Rechnung nicht in Verzug.
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