Den Lackschaden aufnehmen
Wenn Ihnen, beispielsweise durch ein Hagelgewitter, ein Lackschaden entstanden ist, sollten Sie den Schaden genau aufnehmen, also aufschreiben und selbigen als Schadensfall umgehend Ihrer Versicherung zusenden. Wichtig ist, dass Sie möglichst zeitnah die Versicherung verständigen.
- Um Ihrer Versicherung einen Lackschaden möglichst ausführlich zu dokumentieren, sind Bilder immer ein gutes Beweismittel. Sie müssen der Versicherung beweisen, dass Sie einen Schaden erlitten haben. Im besten Fall haben Sie auch noch einen Zeugen, der den Lackschaden durch ein Hagelgewitter bezeugen kann.
- Sie sollten eine Schadensmeldung ausfüllen. Diese können Sie sich als Muster im Internet herunterladen oder ausdrucken. In der Schadensmeldung an die Versicherung schreiben Sie dann Datum und Uhrzeit des Schadenvorfalls.
- Dann sollten Sie möglichst genau schildern, was passiert ist, in diesem Beispiel könnten Sie schreiben, dass sich ein Hagelgewitter ereignet hat. Bei der anschließenden Untersuchung Ihres Wagens sei Ihnen dann ein Lackschaden aufgefallen, der vorher noch nicht da war, also ganz klar vom Hagel stammen müsse.
Die Versicherung informieren
- Wenn Sie den Lackschaden Ihrer Versicherung melden, sollten Sie natürlich die Bilder beifügen und gegebenenfalls Name und Anschrift des Zeugens angeben. Sollten Sie einen Versicherungsvertreter in Ihrer Nähe haben, können Sie vielleicht sogar mit dem Wagen bei selbigen vorstellig werden und ihm den Lackschaden zeigen.
- Ansonsten sollten Sie versuchen, so schnell wie möglich einen Mitarbeiter der Versicherung zu erreichen, um zu klären, wie es weitergehen soll. Sie sollten klären, ob ein Gutachter vorbeikommt oder ob Sie selbst einen Kostenvoranschlag bei einer Werkstatt einholen sollen.
- Wenn der Lackschaden nicht zu groß ist, wird die Versicherung sicherlich einen Weg finden, den Schaden so schnell wie möglich zu regulieren. Wichtig ist nur, dass Sie einen Schadensbericht einreichen, gegebenenfalls einen Zeugen benennen können und bei der Wahrheit bleiben.
Bei kleineren Schäden verzichten die Versicherungen oftmals darauf, einen Gutachter zu schicken.
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