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Marderschaden - so machen Sie ihn bei der Versicherung geltend

Damit Ihr Auto immer gut fährt, sollten Sie Marderschaden vermeiden.
Damit Ihr Auto immer gut fährt, sollten Sie Marderschaden vermeiden.
Sie haben Ihr Auto Haftpflicht, Teilkasko oder sogar Vollkasko versichert und Ihnen hat ein Marder diverse Kabel im Auto durchgenagt? Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung. Sie können Ihren Versicherungsbedingungen entnehmen, ob Sie gegen einen Marderschaden versichert sind.

Was Sie benötigen

  • KFZ Versicherung

So melden Sie den Marderschaden bei Ihrer Versicherung an

  • Schnell ist es passiert, gerade wenn Sie Ihr Auto auf der Straße abstellen kann es dazu kommen, dass Marder einen Marderschaden verursachen, indem sie Kabel in Ihrem Auto durchnagen. Das ist besonders ärgerlich für jeden Autohalter. Werfen Sie unverzüglich einen Blick in Ihre Versicherungsbedingungen. Sie können dort im Einzelnen nachlesen, ob Sie überhaupt gegen einen Marderschaden versichert sind. Es ist teilweise unterschiedlich, je nachdem ob Sie Haftpflicht, Teilkasko- oder Vollkasko versichert sind kann es sein, dass ein Marderschaden vom Versicherungsschutz umfasst ist oder eben nicht.
  • Rufen Sie bei Ihrer Versicherung an und fragen Sie ob es ein spezielles Schadenmeldungsformular gibt. Oftmals ist das der Fall und man wird Ihnen das Formular zuschicken oder Sie können es sich im Internet kostenlos herunterladen.
  • Füllen Sie die Schadenmeldung aus. Machen Sie präzise Angaben zum Ort des Geschehens und zum Datum, falls es Ihnen bekannt ist, könnten Sie auch die Zeit angeben.
  • Schicken Sie die Meldung des Marderschadens zu Ihrer Versicherung. Falls Sie den Hergang nicht schlüssig erklärt haben, wird man Sie kontaktieren. Von dem Versicherungsschutz sind immer nur die unmittelbaren Schäden umfasst. Sie bekommen die kaputtgenagten Kabel ersetzt, wenn dies aber zu weiteren Folgeschäden geführt hat, die nur mittelbar bedingt worden sind, ist dies nicht mit versichert. Halten Sie bei Unklarheiten Rücksprache mit Ihrem Sachbearbeiter.
  • Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach, wenn Sie nicht nach zwei Wochen eine Schadensfallnummer zugewiesen bekommen haben.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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